Pensionszuschuss, Pensionsbeihilfe

Zuschüsse rund um die Pension

Auf dieser Seite:

Ausgleichszulage

Personen, die eine sehr geringe Pension beziehen, können um eine Ausgleichszahlung ihres Pensionsversicherungträgers ansuchen, damit ihnen ein Mindesteinkommen gesichert ist.

Zuständige Stelle:

Für die Ausgleichszulage zur Pension ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger zuständig.

So gehen Sie vor:

Hinterbliebenen-Pension

Hinterbliebene Personen erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Pension des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners bzw. des verstorbenen Elternteiles.

Zuständige Stelle:

Für die Hinterbliebenen-Pension ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger zuständig.

So gehen Sie vor:

Mehr dazu:

Weitere Zuschüsse

Urlaubsaktion

Als eine von vielen Aktivitäten für Senior:innen ist die Urlaubsaktion ein Angebot speziell für Personen mit kleiner Pension.

Mehr dazu: Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren

Heizkostenzuschuss

Der Zuschuss unterstützt Menschen mit kleinem Einkommen bei den Kosten für Brennstoff. Sie können jedes Jahr um diese Unterstützung ansuchen.

Mehr dazu: Heizkostenzuschuss

Förderung für Taxifahrten

Leobener Bürger:innen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität unterstützt die Stadt Leoben unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Förderung für Taxifahrten.

Mehr dazu: Förderung für Taxifahrten

Sozialfahrkarten

Die beliebte Sozialaktion für Leobener Ausgleichszulagenbezieher:innen wird, ab dem Jahr 2023, an die LE-Sozialcard gekoppelt. D.h. alle LE-Sozialcard Besitzer:innen, die Ausgleichszulage beziehen, haben die Möglichkeit, sich einmal im Jahr, Sozialfahrkarten für die städtischen Verkehrsbetriebe, im Neuen Rathaus, Referat Soziales, Familie & Frauen, abzuholen.

Wenn Sie die Sozialfahrkarten für das Jahr 2023 bereits beantragt bzw. bereits bekommen haben, können Sie die Sozialfahrkarten, auch ohne LE-Sozialcard, bis Ende des Jahres benützen. In diesem Fall ist bei einer Kontrolle weiterhin die Vorlage eines Lichtbildausweises ausreichend.

Sie haben die LE-Sozialcard noch nicht beantragt, würden Sie jedoch gerne beantragen oder haben diesbezüglich oder betreffend der Sozialfahrkarten noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie bitte das Referat Soziales, Familie & Frauen unter der Telefonnummer: +43 3842 40 62-319

Zuständige Stelle:

Lisa Laschalt