Zuschüsse rund um die Pension
Auf dieser Seite:
Ausgleichszulage
Personen, die eine sehr geringe Pension beziehen, können um eine Ausgleichszahlung ihres Pensionsversicherungträgers ansuchen, damit ihnen ein Mindesteinkommen gesichert ist.
Zuständige Stelle:
Für die Ausgleichszulage zur Pension ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger zuständig.
So gehen Sie vor:
- Sie können den Antrag für die PV online stellen.
- Das Antragsformular für die PV liegt auch in der Bürgerservice-Stelle (+43 3842 4062-450 oder buergerservice@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben auf.
- Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den nötigen Unterlagen selbstständig an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt.
Hinterbliebenen-Pension
Hinterbliebene Personen erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Pension des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners bzw. des verstorbenen Elternteiles.
Zuständige Stelle:
Für die Hinterbliebenen-Pension ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger zuständig.
So gehen Sie vor:
- Sie können den Antrag für die PV online stellen.
- Das Antragsformular für die PV liegt auch in der Bürgerservice-Stelle (+43 3842 4062-450 oder buergerservice@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben auf. Die MitarbeiterInnen helfen Ihnen bei Fragen beim Ausfüllen des Formulars.
- Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den nötigen Unterlagen selbstständig an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt.
Mehr dazu:
Weitere Zuschüsse
Urlaubsaktion
Als eine von vielen Aktivitäten für Senior:innen ist die Urlaubsaktion ein Angebot speziell für Personen mit kleiner Pension.
Mehr dazu: Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren
Heizkostenzuschuss
Der Zuschuss unterstützt Menschen mit kleinem Einkommen bei den Kosten für Brennstoff. Sie können jedes Jahr um diese Unterstützung ansuchen.
Mehr dazu: Heizkostenzuschuss
Förderung für Taxifahrten
Leobener Bürger:innen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität unterstützt die Stadt Leoben unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Förderung für Taxifahrten.
Mehr dazu: Förderung für Taxifahrten
Sozialfahrkarten
Die beliebte Sozialaktion für Leobener Ausgleichszulagenbezieher:innen wird, ab dem Jahr 2023, an die LE-Sozialcard gekoppelt. D.h. alle LE-Sozialcard Besitzer:innen, die Ausgleichszulage beziehen, haben die Möglichkeit, sich einmal im Jahr, Sozialfahrkarten für die städtischen Verkehrsbetriebe, im Neuen Rathaus, Referat Soziales, Familie & Frauen, abzuholen.
Wenn Sie die Sozialfahrkarten für das Jahr 2023 bereits beantragt bzw. bereits bekommen haben, können Sie die Sozialfahrkarten, auch ohne LE-Sozialcard, bis Ende des Jahres benützen. In diesem Fall ist bei einer Kontrolle weiterhin die Vorlage eines Lichtbildausweises ausreichend.
Sie haben die LE-Sozialcard noch nicht beantragt, würden Sie jedoch gerne beantragen oder haben diesbezüglich oder betreffend der Sozialfahrkarten noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie bitte das Referat Soziales, Familie & Frauen unter der Telefonnummer: +43 3842 40 62-319
Zuständige Stelle:
- Referat Soziales, Familie & Frauen: Sozialaktionen, Familientreff