Taxikarten, Taxigutscheine, Taxi-Gutscheine, Subvention, Förderansuchen

Förderung für Taxifahrten

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Übersicht

Im Rahmen der freien Wohlfahrt unterstützt die Stadt Leoben Menschen mit Behinderung unter gewissen Voraussetzungen mit einer Förderung für Taxifahrten.

Diese Unterstützung richtet sich an Personen, die eine LE-Sozialcard besitzen, die öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr benutzen können und soll ihre Mobilität erleichtern. Sie erhalten Taxikarten für Leobener Taxiunternehmen.

Auf die Taxikarten besteht kein Rechtsanspruch.

Die Taxikarten haben einen Wert von 150 Euro und gelten im Jahr 2026.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Leoben
  • Personen mit körperlicher Beeinträchtigung mit Behindertenpass vom Bundessozialamt mit dem Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ oder dem Zusatzeintrag „blind“.
  • LE-Sozialcard

Zuständige Stelle

So beantragen Sie die Förderung

Erforderliche Unterlagen