Sonder-Parkausweise
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Parken für gehbehinderte Personen
Menschen mit Gehbehinderung können mit ihrem Parkausweis gem. § 29b StVo in allen grünen und blauen Parkzonen Leobens gebührenfrei parken.
Zuständige Stelle:
Diesen Ausweis erhalten Sie beim Sozialministerium.
Parken für Pflegedienste
Fahrzeuge von ambulanten Pflegediensten können einen orangen Parkausweis erhalten, mit dem sie in allen grünen und blauen Parkzonen Leobens gebührenfrei parken.
Zuständige Stelle:
Stadtwerke Leoben
Kerpelystraße 21
8700 Leoben
Website Stadtwerke Leoben
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Die Direktion ist für dringende, zeitkritische Anliegen nur nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme zugänglich.