Raumplanung

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Übersicht

Die Raumordnung dient der planmäßig vorausschauenden Gestaltung des Lebensraums im Interesse des Gemeindewohles. Sie soll die nachhaltige und bestmögliche Nutzung unserer Umwelt gewährleisten und dabei unter anderem die natürlichen Gegebenheiten, den Umweltschutz und die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen.

Stadtentwicklung

Das Stadtentwicklungskonzept bildet die Grundlage der örtlichen Raumplanung und Raumordnung. Ein solches Entwicklungskonzept zielt auf einen Planungszeitraum von 15 Jahren ab.

Das Entwicklungskonzept zeigt langfristige städtische Entwicklungsgebiete auf und setzt die Ziele des Leitbilds der Stadt Leoben um.

Entwicklungskonzept und Entwicklungsplan sind verbindliche Vorgaben für die Ausarbeitung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Gemeinde. Der Flächenwidmungsplan darf nicht im Widerspruch zum Entwicklungskonzept, der Bebauungsplan nicht im Widerspruch zum Flächenwidmungsplan stehen.

Zuständige Stelle

Referat Raumplanung und Stadtvermessung

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Konzepte & Pläne zum Download

Stadtentwicklungskonzept

Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leoben wurde am 26. September 2013 vom Gemeinderat der Stadt Leoben beschlossen.

Ein Rechtsanspruch ist aus der planlichen Darstellung nicht ableitbar.

Stadtentwicklungskonzept: Gesamtplan (pdf, 53.36 MB) Stadtentwicklungskonzept: Legende (jpeg, 0.25 MB) Stadtentwicklungskonzept: Verordnungswortlaut (pdf, 0.44 MB)

Der Gemeinderat der Stadt Leoben hat in seiner Sitzung vom 26. September 2013 gemäß Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 LGBlNr. 49/2010 idF LGBlNr. 44/2012, § 24 das Stadtentwicklungskonzept 5.01, verfasst vom Raumplanungsbüro Pumpernig & Partner ZT GmbH., GZ: 125FG13, beschlossen. Nach Genehmigung durch die Steiermärkische Landesregierung mit Bescheid vom 03.01.2014, GZ.: ABT13-10.10-L9/2014-439, ist dieses nach Ablauf der Kundmachungsfrist mit 30. Jänner 2014 in Rechtskraft erwachsen.


Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan der Stadt Leoben wurde am 26. September 2013 vom Gemeinderat der Stadt Leoben beschlossen.

Ein Rechtsanspruch ist aus der planlichen Darstellung nicht ableitbar.

Flächenwidmungsplan: Gesamtplan (pdf, 8.34 MB) Flächenwidmungsplan: Legende (jpeg, 0.26 MB) Flächenwidmungsplan: Wortlaut (pdf, 0.33 MB)

Der Gemeinderat der Stadt Leoben hat in seiner Sitzung vom 26. September 2013 gemäß Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 LGBlNr. 49/2010 idF LGBlNr. 44/2012, § 38 den Flächenwidmungsplan 5.00, verfasst vom Raumplanungsbüro Pumpernig & Partner ZT GmbH., GZ: 140FR11, beschlossen. Nach Genehmigung durch die Steiermärkische Landesregierung mit Bescheid vom 03.01.2014, GZ.: ABT13-10.10-L9/2014-438, ist dieser nach Ablauf der Kundmachungsfrist mit 30. Jänner 2014 in Rechtskraft erwachsen.