Subvention, Förderansuchen

Heizkostenzuschuss

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Übersicht

Für Menschen mit geringem Einkommen laufen jährlich im Herbst verschiedene Unterstützungsaktionen zu den Heizkosten.

Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für die Anträge!

Heizkostenzuschuss 90 Euro

Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich Besitzer:innen der LE Sozialcard berechtigt.
Automatische Auszahlung: Wenn Sie bereits im Besitz einer bis mindestens 31.12.2025 gültigen Sozialcard sind, wird der Zuschuss automatisch auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Termine:
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, erfolgt die Antragstellung alphabetisch den Nachnamen betreffend in bestimmten Wochen:

  • 20.–24. Oktober 2025: A – E
  • 27.–31. Oktober 2025: F – J
  • 3.–07. November 2025: K – N
  • 10.–14. November 2025: O – R
  • 17.–21. November 2025: S – U
  • 24.–28. November 2025: V – Z

Zwischen 20. Oktober und 28. November 2025 ist das Rathaus für Antragstellungen von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Zuständig für die LE Sozialcard ist das Re­fe­rat So­zia­les, Fa­mi­lie & Frau­en (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.

  • Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich LE Sozialcard Besitzer:innen berechtigt.
  • Hier finden Sie nähere Infos zur Sozialcard Leoben.

Heizkostenzuschuss 340 Euro

Das Land Steiermark hat 2025 den Heizkostenzuschuss in der Höhe von 340 Euro beschlossen.

Frist: Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 beantragt werden.

Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026:

  • Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht den Bürger:innen nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
  • Die Förderungswerber:innen müssen die Heizkosten vorlegen.
  • Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
  • Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.

Stellen Sie den Antrag

Die Richtlinien und Voraussetzungen im Detail finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen