Subvention, Förderansuchen

Heizkostenzuschuss

Auf dieser Seite:

Übersicht

Für Menschen mit geringem Einkommen laufen jährlich im Herbst verschiedene Unterstützungsaktionen zu den Heizkosten.

Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für die Anträge!

Heizkostenzuschuss 80 Euro

Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich Besitzer:innen der LE Sozialcard berechtigt. Wenn Sie bereits im Besitz der LE Sozialcard sind, wird Ihnen der Zuschuss in der Höhe von 80 Euro automatisch auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Zuständig für die LE Sozialcard ist das Referat Soziales, Familie & Frauen (+43 3842 4062-357 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.

  • Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich LE Sozialcard Besitzer:innen berechtigt.
  • Hier finden Sie nähere Infos zur Sozialcard Leoben.

Heizkostenzuschuss 340 Euro

Das Land Steiermark hat auch 2024 den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen.

Frist: Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark konnte von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 beantragt werden.

Stellen Sie den Antrag

Die Richtlinien und Voraussetzungen im Detail finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen