Heizkostenzuschuss
Auf dieser Seite:
Übersicht
Für Menschen mit geringem Einkommen laufen jährlich im Herbst verschiedene Unterstützungsaktionen zu den Heizkosten.
Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für die Anträge!
Brennstoffaktion des Sozialhilfe-Verbandes Leoben
Im Rahmen dieser Brennstoffaktion erhalten sozial bedürftige Personen bzw. Familien mit Hauptwohnsitz in Leoben einen einmaligen, zweckgebundenen Zuschuss von 120 Euro pro Jahr für Heizmaterial.
Frist: Die Brennstoffaktion findet von 17. Oktober bis 18. November 2022 statt. In dieser Zeit müssen Sie den Antrag auf Unterstützung stellen. Jedes Jahr ist ein neues Ansuchen nötig.
Bitte beachten:
Für eine effizientere und rasche Abwicklung der Brennstoffaktion, wird heuer die Antragsstellung alphabetisch, den NACHNAMEN betreffend, abgewickelt werden:
- 17. Oktober – 25. Oktober 2022: A – G
- 27. Oktober – 04. November 2022: H – L
- 07. November – 11. November 2022: M – R
- 14. November – 18. November 2022: S – Z
- Stellen Sie den Antrag im Referat Soziales, Familie & Frauen (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.
Personen und Familien (ausgenommen Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen), deren Einkommen nach Abzug der Miete (ohne Heiz- und Stromkosten) und Anrechnung einer etwaigen Mietzinsbeihilfe oder Wohnunterstützung bzw. bei Eigenheimbesitzern nach Abzug eines Pauschalbetrages in der Höhe von 150 Euro folgende Richtwerte nicht übersteigt:
- 1.030,49 Euro für Ein-Personen-Haushalte (Ausgleichszulagenrichtsatz)
- 1.625,71 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften
Der Betrag erhöht sich um 205,37 Euro für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Mietzins-Bescheid
- Nachweis des Bezugs der Wohn- oder Mietzinsbeihilfe
- Nachweis über Unterhalt/ Alimente
- Einkommensnachweise (auch ausländische Pensionen)
- Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen
Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben
Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ab heuer ausschließlich nur noch LE-Sozialcard Besitzer:innen berechtigt. Wenn Sie bereits im Besitz der LE-Sozialcard sind, wird Ihnen der Zuschuss in der Höhe von 80 Euro automatisch auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Stellen Sie den Antrag im Referat Soziales, Familie & Frauen (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.
- Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ab heuer ausschließlich nur noch LE-Sozialcard Besitzer:innen berechtigt.
- Hier finden Sie nähere Infos zur LE-Sozialcard.
Heizkostenzuschuss des Landes
Auf Antrag der steirischen Soziallandesrätin Mag. Doris Kampus hat die Steiermärkische Landesregierung den Heizkostenzuschuss 2022/2023 beschlossen. Die Maßnahme kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten 340 Euro.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark findet von 01. Oktober 2022 bis 28. Februar 2023 statt.
Die Infos im Detail erhalten Sie beim Land Steiermark: Informationen zum Heizkostenzuschuss
Stellen Sie den Antrag im Referat Soziales, Familie & Frauen (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.
Die Richtlinien und Voraussetzungen im Detail finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen