Heizkostenzuschuss
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Übersicht
Für Menschen mit geringem Einkommen laufen jährlich im Herbst verschiedene Unterstützungsaktionen zu den Heizkosten.
Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für die Anträge!
Brennstoffaktion des Sozialhilfe-Verbandes Leoben
Im Rahmen dieser Brennstoffaktion erhalten sozial bedürftige Personen bzw. Familien mit Hauptwohnsitz in Leoben einen einmaligen, zweckgebundenen Zuschuss von 100 Euro pro Jahr für Heizmaterial.
Frist: Die Brennstoffaktion findet von 18. Oktober bis 19. November 2021 statt. In dieser Zeit müssen Sie den Antrag auf Unterstützung stellen. Jedes Jahr ist ein neues Ansuchen nötig.
- Stellen Sie den Antrag in der Bürgerservice-Stelle (+43 3842 4062-450 oder buergerservice@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.
- Gleichzeitig können Sie um den Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben ansuchen.
Personen und Familien (ausgenommen Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen), deren Einkommen nach Abzug der Miete (ohne Heiz- und Stromkosten) und Hinzurechnung einer etwaigen Wohnbeihilfe bzw. nach Abzug des Betriebskosten-Pauschalbetrages von 150 Euro für ein Eigenheim niedriger ist als (Stand 2021):
- 1.000,48 Euro für Ein-Personen-Haushalte
- 1.578,36 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften
Der Betrag erhöht sich um 170,90 Euro für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Mietzins-Bescheid
- Nachweis des Bezugs der Wohn- oder Mietzinsbeihilfe
- Nachweis über Unterhalt/ Alimente
- Einkommensnachweise (auch ausländische Pensionen)
Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben
Der Heizkostenzuschuss ist eine freiwillige Aktion der Stadt Leoben. Er beträgt 80 Euro pro Jahr.
Frist: Um den Heizkostenzuschuss können Sie zeitgleich mit der Brennstoffaktion ansuchen. Die Frist läuft von 18. Oktober bis 19. November 2021.
Stellen Sie den Antrag in der Bürgerservice-Stelle (+43 3842 4062-450 oder buergerservice@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.
- Für den Heizkostenzuschuss gilt der Richtsatz nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Mietzins-Bescheid
- Nachweis des Bezugs der Wohn- oder Mietzinsbeihilfe
- Nachweis über Unterhalt/ Alimente
- Einkommensnachweise (auch ausländische Pensionen)
Heizkostenzuschuss des Landes
Das Land Steiermark gewährt 2021/ 2022 einen Heizkostenzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt 120 Euro.
Die Infos im Detail erhalten Sie beim Land Steiermark: Informationen zum Heizkostenzuschuss
Frist: Die Frist für das Ansuchen läuft von 1. Oktober 2021 bis 4. Februar 2022.
Stellen Sie den Antrag in der Bürgerservice-Stelle (+43 3842 4062-450 oder buergerservice@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.
Die Richtlinien und Voraussetzungen im Detail finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen