Heizkostenzuschuss
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Übersicht
Für Menschen mit geringem Einkommen laufen jährlich im Herbst verschiedene Unterstützungsaktionen zu den Heizkosten.
Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für die Anträge!
Brennstoffaktion des Sozialhilfe-Verbandes Leoben
Im Rahmen dieser Brennstoffaktion erhalten sozial bedürftige Personen bzw. Familien mit Hauptwohnsitz in Leoben einen einmaligen, zweckgebundenen Zuschuss von 120 Euro pro Jahr für Heizmaterial.
Frist: Die Brennstoffaktion findet von Montag, 2. Oktober bis Freitag, 3. November 2023 statt. In dieser Zeit müssen Sie den Antrag auf Unterstützung stellen. Jedes Jahr ist ein neues Ansuchen nötig.
Bitte beachten:
Für eine effizientere und rasche Abwicklung der Brennstoffaktion, wird heuer die Antragsstellung alphabetisch, den NACHNAMEN betreffend, abgewickelt werden:
- 2. Oktober – 6. Oktober 2023: A – E
- 9. Oktober – 13. Oktober 2023: F – J
- 16. Oktober – 20. Oktober 2023: K – N
- 23. Oktober – 27. Oktober 2023: O – S
- 30. Oktober – 3. November 2023: T – Z
- Stellen Sie den Antrag von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr im Referat Soziales, Familie & Frauen , 1. Stock, Zimmer 114/115/116 im Rathaus der Stadt Leoben.
Personen und Familien (ausgenommen Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen), deren Einkommen nach Abzug der Miete (ohne Heiz- und Stromkosten) und Anrechnung einer etwaigen Mietzinsbeihilfe oder Wohnunterstützung bzw. bei Eigenheimbesitzern nach Abzug eines Pauschalbetrages in der Höhe von 150 Euro folgende Richtwerte nicht übersteigt:
- 1.110,26 Euro für Ein-Personen-Haushalte (Ausgleichszulagenrichtsatz)
- 1.751,56 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften
Der Betrag erhöht sich um 221,26 Euro für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug. Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezug (Sonderzahlungen) sowie Familienbeihilfe und Pflegegeld nicht anzurechnen.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Mietzins-Bescheid
- Nachweis des Bezugs der Wohn- oder Mietzinsbeihilfe
- Nachweis über Unterhalt/ Alimente
- Einkommensnachweise (auch ausländische Pensionen)
- Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen
Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben
Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind auch heuer ausschließlich LE-Sozialcard Besitzer:innen berechtigt. Wenn Sie bereits im Besitz der LE-Sozialcard sind, wird Ihnen der Zuschuss in der Höhe von 80 Euro automatisch auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Sie haben die LE-Sozialcard noch nicht beantragt? Kontaktieren Sie das Referat Soziales, Familie & Frauen (+43 3842 4062-353 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.
- Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind auch heuer ausschließlich nur noch LE-Sozialcard Besitzer:innen berechtigt.
- Hier finden Sie nähere Infos zur LE-Sozialcard.
Heizkostenzuschuss des Landes
Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss im vergangenen Jahr auf 340 Euro verdoppelt. Diese Maßnahme wird auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von Montag, 2. Oktober 2023 bis Donnerstag, 29. Februar 2024 beantragt werden.
Die Infos im Detail erhalten Sie beim Land Steiermark: Informationen zum Heizkostenzuschuss
Stellen Sie den Antrag im Referat Soziales, Familie & Frauen (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.
Die Richtlinien und Voraussetzungen im Detail finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen
Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes
Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes kann auch um den Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes bis 30. November angesucht werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 400 Euro pro Haushalt.
Alle Informationen dazu finden Sie unter: Informationen zum Wohn- und Heizkostenzuschuss