Subvention, Förderansuchen

Heizkostenzuschuss

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Übersicht

Für Menschen mit geringem Einkommen laufen jährlich im Herbst verschiedene Unterstützungsaktionen zu den Heizkosten.

Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für die Anträge!

Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben für alle Sozialcardbesitzer:innen

Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich Hauptkarten-Besitzer:innen der LE Sozialcard berechtigt.
Automatische Auszahlung: Wenn Sie bereits im Besitz einer bis mindestens 31.12.2026 gültigen Sozialcard sind, wird der Zuschuss automatisch auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Zuständig für die LE Sozialcard ist das Re­fe­rat So­zia­les, Fa­mi­lie & Frau­en (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.

  • Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich Hauptkarten-Besitzer:innen der LE Sozialcard berechtigt.
  • Hier finden Sie nähere Infos zur Sozialcard Leoben.

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Diese Unterstützung wird voraussichtlich auch in diesem Jahr wieder, vorbehaltlich eines Regierungsbeschlusses, angeboten.

Stellen Sie den Antrag

Die Richtlinien und Voraussetzungen im Detail finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (Familienbeihilfe, Alimente, Lohnzettel, Karenzgeld, etc.)
  • Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen