Eventförderung

Förderung für Vereine & Veranstaltungen

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Übersicht

Vereine und Institutionen mit Sitz in Leoben können bei der Stadt Leoben um eine Förderung ansuchen.

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

In der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023 wurden neue Förderrichtlinien zur Wirtschaftsförderung, eine Coworking Space-Förderung sowie eine Förderungsrichtlinie der Stadtgemeinde Leoben beschlossen. Die Richtlinien treten mit 01.07.2023 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

Zuständige Stelle

Abteilung für Finanzen

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So beantragen Sie die Förderung

  • Vereine und Institutionen können jährlich um eine Förderung durch die Stadt Leoben ansuchen.
  • Übermitteln Sie das signierte Ansuchen und die nötigen Dokumente per Online-Formular, persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail an an die zuständige Stelle.
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Beachten Sie die Fristen:

  • Der Antrag auf Subvention 2023 muss bis spätestens 15. November 2023 eingereicht werden.
  • Das Ansuchen für die Vereinsförderung wird nur für das laufende Rechnungsjahr angenommen.
  • Förderansuchen für Veranstaltungen: der Antrag spätestens drei Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Ansuchen
  • Personelle Zusammensetzung des gültigen Vereinsvorstandes (Kopie der Meldung der letzten Wahl an die Bezirkshauptmannschaft)
  • Kassenbericht der letzten Jahreshauptversammlung
  • Tätigkeitsbericht der letzten Jahreshauptversammlung
  • Mitgliederliste mit Name, Adresse und Geburtsdatum

Vollständige Vorlage:
Eine Bearbeitung bzw. Auszahlung erfolgt nur bei der vollständigen Vorlage aller Unterlagen.

Voraussetzungen für die Auszahlung

Die Auszahlung einer gewährten Förderung erfolgt im Nachhinein, nachdem die folgenden Punkte durch den Fördernehmer erfüllt und nachgewiesen sind:

Sponsoring Logo verwenden

  • Fördernehmer sind verpflichtet, das Sponsoring-Logo der Stadt Leoben bei allen Veröffentlichungen und Umsetzungen (z.B. Werbemittel, Drucksorten, Website, etc.) im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen gut sichtbar einzusetzen.
  • Das Sponsoring-Logo enthält den Hinweis „mit Unterstützung der Stadt Leoben“ und ist über die Pressestelle der Stadt Leoben zu beantragen. Mehr dazu: Logo beantragen
  • Der Nachweis über den Einsatz des Sponsoring-Logos ist an die Abteilung für Finanzen zu übermitteln.
  • Die genauen Richtlinien entnehmen Sie bitte dem Subventionsansuchen.

Werbemittel vor Ort

  • Bei Veranstaltungen mit Förderbetrag ab 1.000 Euro sind die Fördernehmer verpflichtet, vor Ort entsprechende Werbemittel der Stadt Leoben gut sichtbar einzusetzen.
  • Die geeigneten Werbemittel (Roll-Ups, Transparente, Beachflags, etc.) werden von der Stadt Leoben zur Verfügung gestellt und sind im Rathaus abzuholen.
  • Wenden Sie sich dazu zeitgerecht an den Fachbereich Bürgerkommunikation, Grafik und Design (+43 3842 4062-439 oder buergerkommunikation@leoben.at)
  • Nach Durchführung der Veranstaltung, Nachweis über den Einsatz der Werbemittel und vollständiger Retournierung der Werbemittel kann die Auszahlung erfolgen.
  • Der Nachweis über den Einsatz der Werbemittel ist an die Abteilung für Finanzen zu übermitteln.