Arbeitsplatzförderung

Förderung für Arbeitsplätze

Auf dieser Seite:

Übersicht

Die Arbeitsplatzförderung der Stadt Leoben richtet sich an Unternehmen, die ihren Betriebsstandort in Leoben haben bzw. errichten.

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Wirtschaftsförderung.

In der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023 wurden neue Förderrichtlinien zur Wirtschaftsförderung, eine Coworking Space-Förderung sowie eine Förderungsrichtlinie der Stadtgemeinde Leoben beschlossen. Die Richtlinien treten mit 01.07.2023 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

  • Neue oder zusätzliche Arbeitsplätze für Vollzeitbeschäftigte oder Teilzeitbeschäftigte (mit einem Stundenausmaß von zumindest 50 Prozent der betrieblichen Arbeitszeit)
  • Neue oder zusätzliche Lehrstellen

Grundlage für die Berechnung neu geschaffener Arbeitsplätze oder Lehrstellen ist die Anzahl der DienstnehmerInnen, die zum 31. Dezember des Vorjahres bei einem Sozialversicherungsträger gemeldet waren.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Arbeitsplätze ab:

Förderung für neue oder zusätzliche Arbeitsplätze:

  • Ein Vollzeit-Arbeitsplatz wird mit insgesamt 1.200 Euro gefördert. Der Betrag wird in drei Jahresbeiträgen zu je 400 Euro im Nachhinein, jeweils bis 30. April des Folgejahres, ausbezahlt.
  • Bei Teilzeit-Arbeitsplätzen verringert sich die Förderung entsprechend.

Förderung für neue oder zusätzliche Lehrstellen:

  • Eine Lehrstelle wird mit jährlich 350 Euro gefördert, und zwar über die Dauer der Normal-Lehrzeit.
  • Die Förderung wird ausbezahlt, wenn das jeweilige Jahreszeugnis des Lehrlings vorgelegt wurde.

Zuständige Stelle

Abteilung für Finanzen

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So beantragen Sie die Förderung

  • Stellen Sie das Förderansuchen innerhalb des Jahres, in dem neue Arbeitsplätze geschaffen wurden.
  • Übermitteln Sie das signierte Ansuchen und die nötigen Dokumente per Online-Formular, persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail an die zuständige Stelle.

Beachten Sie die Fristen:

  • Die Förderung wird nur für Arbeitsplätze und Lehrstellen gewährt, die im Jahr der Antragstellung neu geschaffen wurden.
  • Die Förderung wird immer im Jahr nach der Antragsstellung ausbezahlt.

Überprüfung:
Die Überprüfung des Ansuchens kann einige Zeit dauern. Zur Überprüfung der Förderungswürdigkeit kann es erforderlich sein, dass Sie als Förderungswerber Einsicht in Bücher, Belege und Aufzeichnungen gewähren, gewünschte Auskünfte erteilen und Einschau in den Betrieb gestatten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Förderansuchen
  • Bestätigung, wie viele DienstnehmerInnen in Ihrem Betrieb mit 31. Dezember gemeldet sind (z. B. Bestätigung der Sozialversicherung)

Vollständige Vorlage:
Eine Bearbeitung bzw. Auszahlung erfolgt nur bei der vollständigen Vorlage aller Unterlagen.

Formulare & Richtlinien

Tipp: Nutzen Sie das Online-Formular! Für eine vollständige digitale Abwicklung benötigen Sie eine elektronische Signatur (z. B. Handy-Signatur).

Wirtschaftsförderung: Ansuchen (Online) Wirtschaftsförderung: Ansuchen (pdf, 0.17 MB) Wirtschaftsförderung: Richtlinien (pdf, 0.17 MB)