Wegwerfverbot für Zigarettenstummel auf Spielplätzen tritt in Kraft
Seit 20. August 2026 kann das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und ähnlichen Produkten auf Spielplätzen mit bis zu 2.000 Euro bestraft werden.
20.08.2026
Bild: Referat Stadtplanung und Grünflächen
Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und ähnlichen Tabak- und Nikotinprodukten ist österreichweit verboten. Bei Missachtung des Verbots drohen Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Euro, in Wiederholungsfällen bis 2.000 Euro möglich.
Schutz für Kleinkinder vor Tabakprodukten
Tabakprodukte können für Kleinkinder schwer gesundheitsschädigend sein. Auf im Freien befindlichen öffentlichen Spielplätzen, die Freizeitaktivitäten von Kindern oder Jugendlichen dienen und dauerhaft als solche abgegrenzt und gekennzeichnet sind, ist das Wegwerfen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen einschließlich deren Zubehör und deren Abfallprodukte verboten.