Leoben Logo beantragen
Auf dieser Seite:
Übersicht
- Die Verwendung des Logos der Stadtgemeinde Leoben ist nur nach Genehmigung durch die Pressestelle der Stadt Leoben erlaubt.
- Jede Einzelanwendung des Leoben-Logos bzw. des Sponsoring-Logos ist explizit zu beantragen.
- Jede weitere Anwendung ist neu zu beantragen.
So beantragen Sie das Logo
Unterscheiden Sie:
- Benötigen Sie das Sponsoring-Logo im Zuge einer Subvention durch die Stadt Leoben?
- Benötigen Sie das allgemeine Leoben-Logo?
Ablauf:
- Übermitteln Sie das unterschriebene Ansuchen per Online-Formular, persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail an die zuständige Stelle.
- Ihr Ansuchen wird geprüft und Sie erhalten die erforderlichen Logos per E-Mail.
- Die grafischen Vorgaben zur Anwendung der Logos finden Sie in den unten angeführten Richtlinien. Diese sind genau einzuhalten.
- Die Stadt Leoben behält sich das Recht vor, jede Anwendung zu überprüfen und den Einsatz des Logos auch ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Nichteinhaltung der Corporate Design-Richtlinien, auch nachträglich zu untersagen.
Zuständige Stelle
Melanie Schupfer
- Presse und PR: Sekretariat, Anzeigenverwaltung
Antrag & Richtlinien
Tipp: Nutzen Sie die Online-Formulare! Für eine vollständige digitale Abwicklung benötigen Sie eine elektronische Signatur (z. B. Handy-Signatur).
Leoben-Logo: Antrag (Online) Leoben-Logo: Antrag und Richtlinien (pdf, 0.22 MB) Sponsoring-Logo: Antrag (Online) Sponsoring-Logo: Antrag und Richtlinien (pdf, 0.24 MB)