Wohnunterstützung
Auf dieser Seite:
Übersicht
Die Wohnunterstützung des Landes Steiermark soll für alle Menschen in der Steiermark den Zugang zu Wohnraum sichern.
Zuständige Stelle
- Antragsstellung: Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten Sie beim Fachbereich Soziale Leistungen und Beratung der Stadt Leoben.
- Gewährung: Für die Bearbeitung und Gewährung ist das Land Steiermark: Abteilung 11: Soziales – Referat Beihilfen und Sozialservice zuständig.
So gehen Sie vor
- Stellen Sie den Antrag auf Wohnunterstützung per Online-Formular oder per Post an die Abteilung 11: Soziales – Referat Beihilfen und Sozialservice
- Brauchen Sie Unterstützung? Bei Fragen zur Wohnunterstützung können Sie sich an den Fachbereich Soziale Leistungen und Beratung im Rathaus der Stadt Leoben, +43 3842 4062-356, im Rathaus der Stadt Leoben wenden.
Mehr dazu: Online-Wohnunterstützungsrechner