Investitionsförderungen

Förderung für Investitionen

Auf dieser Seite:

Übersicht

Die Investitionsförderung richtet sich an Unternehmen in Leoben, deren Investitionsvolumen 15.000 Euro übersteigt. Die Förderung soll Wirtschaftsimpulse auslösen, die Attraktivität der Stadt Leoben als Wirtschaftsstandort weiter erhöhen und die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen steigern.

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Wirtschaftsförderung.

In der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023 wurden neue Förderrichtlinien zur Wirtschaftsförderung, eine Coworking Space-Förderung sowie eine Förderungsrichtlinie der Stadtgemeinde Leoben beschlossen. Die Richtlinien treten mit 01.07.2023 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

  • Bauliche Maßnahmen für die Neuerrichtung und den Zu- und Umbau von Betriebsstätten.
  • Der Erwerb von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
  • Der Kaufpreis von Liegenschaften bei Betriebsübernahmen ist förderbaren Investitionen gleichzusetzen, wenn damit die Erhaltung von Betriebsstandort und Arbeitsplätzen gewährleistet wird.
  • Die Standortverlegung von Betriebsstätten innerhalb des Stadtgebiets von Leoben, wenn damit die Erhaltung von Arbeitsplätzen gewährleistet wird.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Investitionsmaßnahmen ab. Die für die Förderungsberechnung relevanten Investitionssummen verstehen sich (bei USt.-pflichtigen Betrieben) jeweils ohne Umsatzsteuer.

Die genauen Fördersätze entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, Paragraf 4.

Zuständige Stelle

Abteilung für Finanzen

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So beantragen Sie die Förderung

Beachten Sie die Fristen:

  • Investitionsförderungen werden maximal einmal in fünf Jahren gewährt.
  • Grundsätzlich können nur Anschaffungen und Aufwendungen in die Förderung einbezogen werden, die im Jahr der Antragstellung erfolgt sind (Rechnungs- und Lieferdatum).

Überprüfung:
Die Überprüfung des Ansuchens kann einige Zeit dauern. Zur Überprüfung der Förderungswürdigkeit kann es erforderlich sein, dass Sie als Förderungswerber Einsicht in Bücher, Belege und Aufzeichnungen gewähren, gewünschte Auskünfte erteilen und Einschau in den Betrieb gestatten.

Erforderliche Unterlagen

Vollständige Vorlage:
Eine Bearbeitung bzw. Auszahlung erfolgt nur bei der vollständigen Vorlage aller Unterlagen.

Formulare & Richtlinien

Tipp: Nutzen Sie das Online-Formular! Für eine vollständige digitale Abwicklung benötigen Sie eine elektronische Signatur (z. B. Handy-Signatur).

Wirtschaftsförderung: Ansuchen (Online) Wirtschaftsförderung: Ansuchen (pdf, 0.17 MB) Wirtschaftsförderung: Richtlinien (pdf, 0.17 MB)