1. Anlagen für feste Brennstoffe und Öl von 8 kW bis 400 kW
Gemäß § 20 Steiermärkisches Baugesetz ist der Einbau von Heizungsanlagen (Feuerungsanlagen) für feste Brennstoffe (z.B. Pellets, Hackschnitzel etc.) und Öl von 8 kW bis 400 kW ein anzeigepflichtiges Vorhaben, um das anzusuchen ist.
Zuständige Stelle:
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Baudirektion der Stadt Leoben unter +43 3842 4062-251 bzw. baudirektor@leoben.at, oder an das Referat Bau- und Feuerpolizei, Veranstaltungswesen unter +43 3842 4062-256 bzw. baupolizei@leoben.at.
Nötige Dokumente:
- Anzeigepflichtige Vorhaben, Ansuchen
- Amtliche Grundbuch-Abschrift (nicht älter als sechs Wochen)
- Lageplan
- Plan der Heizungsanlage (zweifach)
- Technische Beschreibung der Anlage (zweifach)
- Heizungsanlage, Inverkehrbringen
- Heizungsanlage, Prüfprotokoll
2. Anlagen für feste Brennstoffe und Öl unter 8 kW sowie für Gas
Gemäß §21 Steiermärkischen Baugesetz benötigt der Einbau von Heizungsanlagen (Feuerungsanlagen) für feste Brennstoffe (z.B. Pellets, Hackschnitzel, etc.) und Öl unter 8kW sowie für Gas bis 400 kW keine Bauanzeige. Eine Mitteilung über das Bauvorhaben ist jedoch erforderlich.
Zuständige Stelle:
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Baudirektion der Stadt Leoben unter +43 3842 4062-251 bzw. baudirektor@leoben.at, oder an das Referat Bau- und Feuerpolizei, Veranstaltungswesen unter +43 3842 4062-256 bzw. baupolizei@leoben.at.