Photovoltaikanlage, PV-Anlage, Fotovoltaik, Solaranlage, Solarthermie, PV

PV-Anlage & Solaranlage errichten

Auf dieser Seite:

Übersicht

Das Errichten von Photovoltaik-Anlagen sowie solarthermischen Anlagen unterliegt in der Steiermark dem Steiermärkischen Baugesetz.

Bei PV-Anlagen mit einer Engpassleistung von bis zu 100 kWp sowie solarthermischen Anlagen mit einer Fläche von unter 600 m2 und einer Höhe von max. 3,50 m und handelt es sich um ein meldepflichtiges Vorhaben, gemäß §21 Stmk. Baugesetz.

Bei Batterieanlagen (Speicher) mit einem Energieinhalt von höchstens 20 kWh handelt es sich ebenfalls um ein meldepflichtiges Vorhaben, gemäß §21 Stmk. Baugesetz.

Darüber hinaus gehende PV-Anlagen sowie solarthermische Anlagen und Batterieanlagen sind baubewilligungspflichtig im vereinfachten Verfahren nach §20 Stmk. Baugesetz.

Zuständige Stellen

Abteilung Infrastruktur und Technik

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Re­fe­rat Bau- und Stra­ßen­recht, Si­cher­heit

Bau- und Feu­er­po­li­zei, Ver­an­stal­tungs­we­sen

So gehen Sie vor

Bauberatung:

Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

Dauer der Baubewilligung:

Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Planungsbeginn einen Termin, damit das Verfahren zeitgerecht in die Wege geleitet werden kann.

Ortsbildschutz
In Leoben stehen einige Gebiete unter Ortsbildschutz. Die genauen Flächen sind dem Flächenwidmungsplan zu entnehmen. In diesen Gebieten sind alle Vorhaben, die sich auf das Ortsbild auswirken, bewilligungspflichtig. Alle geplanten Veränderungen werden durch die Ortsbildsachverständige begutachtet.

Erforderliche Unterlagen

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick – je nach Art des Bauvorhabens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Unterlagen für die Errichtung einer PV-Anlage mit einer Engpassleistung von bis zu 100 kWp bzw. Solarthermie-Anlage unter 600 m2 und einer Höhe von max. 3,50 m und sowie für Batterieanlagen (max. 20 kWh):

  • Mitteilung mit Angabe der Leistung in kWp, der m2-Anzahl und dem Anbringungsort der Photovoltaik-Anlage
  • Die unterschriebene Mitteilung kann auch per E-Mail an stadtbaudirektion@leoben.at übermittelt werden.

Kosten

Die Gebühren im Zuge eines Bauverfahrens variieren je nach Fall.

Einen Überblick dazu erhalten Sie hier: Gebühren für die Baueinreichung