Förderung für Kinder, Beihilfen für Kinder, Schülerbeihilfe

Zuschüsse für Kinder, Schule & Ferien

Auf dieser Seite:

Förderungen für Kindergarten & Schule

Leobener Schulstartgeld

Schüler:innen mit Hauptwohnsitz in Leoben, die erstmalig die 1. Klasse einer Volksschule im Leobener Stadtgebiet besuchen, erhalten von der Stadt Leoben eine Unterstützung in Form von 80 Euro LE-Gutscheinen.

Service: So erhalten Sie das Leobener Schulstartgeld


Beitrag zur Kinderbetreuung

Abhängig vom Einkommen der Eltern fördert die Stadt Leoben den Betreuungsbeitrag für Kindergärten mit einem Zuschuss. Dieser ist sozial gestaffelt.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte das Referat Bildung (+43 3842 4062-409 oder schu­len@leo­ben.at).

Service: Soziale Staffelung für Kinderbetreuung


Beitrag für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsbeitrag für Ganztagsschulen wird ebenfalls nach einer sozialen Staffelung gefördert.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte das Referat Bildung (+43 3842 4062-409 oder schulen@leoben.at).

Service: Soziale Staffelung für Ganztagsschule


Schulstartaktion „Schulstartklar!“ des Sozialministeriums

Bezugsberechtigte Haushalte erhalten einen Brief mit QR-Code zum Freischalten einer Bezahl-Karte, mit der österreichweit in vielen Geschäften Schul-Artikel, Essen, Kleidung und Hygiene-Artikel gekauft werden können.

  • Auch im Jahr 2025 erhalten Schüler:innen in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten zwischen Anfang März und Mitte April 2025 einen gemeinsamen Brief des Sozial-Ministeriums und der zuständigen Sozialreferentin/des zuständigen Sozialreferenten ihres Bundeslandes, in dem sie über das Projekt „Schulstartklar!“ informiert werden.
  • Mit diesem Brief können Bezugsberechtigte über einen QR-Code Gutscheine mit einem Wert von 150 Euro pro Schulkind (2025) freischalten.
  • Achtung: Die Bezahl-Karte muss bis 30. Juni 2025 in der Schulstart-App freigeschaltet werden. Wenn die Bezahl-Karte freigeschaltet wurde, gilt sie bis zum 31. Dezember 2025. Es können damit in vielen Geschäften in Österreich Schul-Artikel, Essen, Kleidung und Hygiene-Artikel gekauft werden.

Mehr dazu: Schulstartaktion des Sozialministeriums


Schulstartgeld des Bundes und weitere Förderungen

  • Schulstartgeld des Bundes: Für jedes Kind von 6 bis 15 Jahren wird im Rahmen der Familienbeihilfe im August ein zusätzliches Schulstartgeld von 116,10 Euro ausbezahlt.
  • Familienleistungen in der Steiermark: Einen Überblick über die Leistungen für Kinder und Familien in der Steiermark bietet die Informationsseite des Landes Steiermark.
  • Schulbeihilfe der Arbeiterkammer: Die Arbeiterkammer Steiermark unterstützt Arbeitnehmer:innen mit geringem Familieneinkommen und deren Kinder mit einer Schulbeihilfe. Näheres dazu finden Sie auf der Informationsseite der AK Steiermark.

Förderungen für die Kindererholungsaktion in den Sommerferien

Die Kindererholungsaktion ist eine Direktförderung der Stadt Leoben für einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz in Leoben. Damit noch mehr Eltern die Möglichkeit haben, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, wurde die Aktion in die Sozialcard Leoben integriert. Das bedeutet, dass jene Personen ein Ansuchen stellen können, die im Besitz der LE-Sozialcard sind.

Service: So beantragen Sie die Sozialcard Leoben

Was wird gefördert?

  • Ferienaufenthalt mit Dauer von einer Woche: 50 Euro pro Kind
  • Ferienaufenthalt mit Dauer von zwei Wochen: 100 Euro pro Kind

Veranstalter: Der Ferienaufenthalt muss von einer gemeinnützigen Organisation durchgeführt werden (z. B. Kinderfreunde, Kinderland, Kirchen etc.).

Zuständige Stelle:

Den Antrag für die Ferienaktion stellen Sie in der Referat Soziales, Familie & Frauen im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 114/115.

Erforderliche Unterlagen:

  • Sozialcard Leoben
  • Kopie der Einzahlungsbestätigung oder Anmeldebestätigung von den Kindererholungsanbieter:innen

Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwoche des Landes Steiermark

Das Land Steiermark gewährt Familien mit einem geringen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in den Ferien.

Was wird gefördert?

  • Kinder-Ferien-Aktivwochen für  Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren
  • die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Aktivwoche mit Übernachtung
  • die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Aktivwoche mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden

Veranstalter: Die Kinder-Ferien-Aktivwoche muss von anerkannten Ferienanbieter:innen angeboten werden und den Richtlinien der Kinder-Ferien-Aktiv-Wochen entsprechen, damit sie gefördert werden können.

Frist:

Der Antrag muss bis spätestens 4 Wochen (bei Onlineansuchen) bzw. 6 Wochen (bei analogen) vor Ferienbeginn einzureichen.

  • für Osterferien: Einreichung zwingend vor Turnusbeginn
  • für Sommerferien: 06. Juni 2025 (Onlineansuchen), 23.Mai 2025 (Analoges Ansuchen)
  • für Herbstferien: 29. September 2025 (Onlineansuchen), 15. September 2025 (Analoges Ansuchen)

Die Beihilfe des Landes Steiermark beträgt bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis 15 Jahren 80 % der Turnuskosten. Davon abgezogen werden eventuelle andere Beihilfen.

Zuständige Stelle: