Förderung für Taxifahrten
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Übersicht
Im Rahmen der freien Wohlfahrt unterstützt die Stadt Leoben Menschen mit Behinderung unter gewissen Voraussetzungen mit einer Förderung für Taxifahrten.
Diese Unterstützung richtet sich an Personen, die eine LE-Sozialcard besitzen, die öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr benutzen können und soll ihre Mobilität erleichtern. Sie erhalten Taxikarten für Leobener Taxiunternehmen.
Auf die Taxikarten besteht kein Rechtsanspruch.
Die Taxikarten haben einen Wert von 150 Euro und gelten im Jahr 2026.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Leoben
- Personen mit körperlicher Beeinträchtigung mit Behindertenpass vom Bundessozialamt mit dem Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ oder dem Zusatzeintrag „blind“.
- LE-Sozialcard
Zuständige Stelle
- Referat Soziales, Familie & Frauen: Sozialaktionen, Familientreff
So beantragen Sie die Förderung
- Zeitraum für die Antragstellung 2026: Ab Jänner 2026
- Bitte kommen Sie in diesem Zeitraum, mit den angeführten Unterlagen ins Neue Rathaus, Referat Soziales, Familie & Frauen, 1. Stock, Zimmer 115/114
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des gültigen Behindertenpasses mit Zusatzeintrag
- gültige LE-Sozialcard