Organstrafe
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Organstrafen in Leoben
Für verschiedene Verwaltungsübertretungen hebt die Stadt Leoben Organstrafen in der Höhe von je 20 Euro bzw. 35 Euro ein.
Ordnungswache: Um die Einhaltung von ortspolizeilichen Verordnungen, des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes sowie der Parkordnung zu überprüfen, ist seit März 2015 eine städtische Ordnungswache im Einsatz.
Organstrafen im Überblick:
Hunde- und Tierhaltung | |
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Vernachlässigung der Beaufsichtigung von Tieren, sodass Andere gefährdet sind (z. B. streunende Hunde) | 35 Euro |
Vernachlässigung der Leinen- oder Maulkorbpflicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen, in Geschäftslokalen etc. | 35 Euro |
Vernachlässigung der Leinenpflicht in öffentlichen Parkanlagen | 35 Euro |
Vernachlässigung der Pflicht von HundehalterInnen, öffentlich zugängliche Orte nicht zu verunreinigen (z. B. durch Hundekot) | 20 Euro |
Lärm und Hygiene | |
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Mangelnde Reinhaltung von Grundstücken und Bauwerken von Schmutz, Unrat und Ungeziefer | 20 Euro |
Ablagerung von Müll, der dem Auftreten von Ungeziefer Vorschub leistet, außerhalb der Müllablagerungs-Plätze | 20 Euro |
Füttern von wild lebenden Tauben | 20 Euro |
Verstoß gegen Ge- und Verbote im Bereich Rattenbekämpfung | 20 Euro |
Lärmerzeugende Arbeiten im Haus und Garten innerhalb der Ruhezeiten (z. B. Rasenmähen) | 20 Euro |
Parken | |
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Fehlender Parkschein | 20 Euro |
Überschreiten der maximalen Parkdauer | 20 Euro |
Parkschein nicht richtig angebracht | 20 Euro |
Zuständige Stellen
Für den Bereich Parken:
Stadtwerke Leoben
Kerpelystraße 21
8700 Leoben
Website Stadtwerke Leoben
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Die Direktion ist für dringende, zeitkritische Anliegen nur nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme zugänglich.
Für alle Bereiche außer Parken:
Referat Bau- und Straßenrecht
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Das Rathaus ist derzeit geschlossen -
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich