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Müllgebühr

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Übersicht

Altpapier, Restmüll und Biomüll werden von der Müllabfuhr der Stadt Leoben abgeholt. Dafür fallen Gebühren an. Die genaue Höhe hängt von der Größe und Anzahl der Container sowie von der Häufigkeit der Entleerung ab.

Die Müllgebühren sind mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Jahres automatisch in dem Ausmaß zu erhöhen oder herabzusetzen, in dem sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index im Zeitraum 1. Oktober bis 30. September des der Anpassung vorangehenden Jahres verändert hat.

Zuständige Stelle

Referat Steuern und Abgaben

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So leisten Sie die Abgabe

  • Die Müllgebühr wird von der Gemeinde mittels Zahlungsaufforderung oder Bescheid vorgeschrieben.
  • Diese Vorschreibung gilt so lange, bis eine neue Zahlungsaufforderung oder ein neuer Bescheid ausgestellt wird.

Höhe & Intervall

Höhe

Die Gebühr für die städtische Müllabfuhr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen variablen Gebühr zusammen:

a) Die Grundgebühr ist unabhängig vom Verbrauch, jedoch wird zwischen Vollservice und dem günstigeren Teilservice unterschieden:

  • Vollservice bedeutet, dass die Mitarbeiter der Müllabfuhr die Mülltonnen für Sie aus Stiegenhäusern, Hinterhöfen etc. herausholen und wieder hineinstellen.
  • Teilservice bedeutet, dass Sie die Mülltonnen bzw. Säcke direkt an der Straße für die Abholung bereitstellen.

b) Die variablen Kosten können Sie selbst beeinflussen, indem Sie durch genaues Mülltrennen die Menge des Restmülls reduzieren. Die variablen Gebühren sind abhängig von:

  • der Größe und Anzahl der aufgestellten Container
  • der Häufigkeit der Abholung

Richtwert für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit Biotonne (Stand 2023):

  • Grundgebühr Teilservice (inkl. Entleerung Biotonne 40 mal pro Jahr): 163,05 Euro
  • Variable Gebühr: 120 l Restmülltonne, Entleerung 13 mal pro Jahr: 66,51 Euro
  • Jährliche Müllgebühr: 229,56 Euro (inkl. 10 % USt.)

Richtwert für ein durchschnittliches Mehrparteienhaus mit 20 Wohnungen (Stand 2023):

  • Grundgebühr Teilservice: 20 x 163,05 Euro
  • Variable Gebühr: 1100 l Restmüll-Tonne, Entleerung 52 mal pro Jahr: 1.620,80 Euro
  • Jährliche Müllgebühr je Wohnung: 244,09 Euro (inkl. 10 % USt.)

Selbst kompostieren:

Als Einfamilienhaushalt sparen Sie rund ein Viertel der Grundgebühr, wenn Sie Ihren Biomüll und Gartenabfall selbst kompostieren. Mehr dazu: Richtig kompostieren

Restmüll reduzieren:

Durch richtiges Trennen bzw. das Vermeiden von Abfall können Sie Ihre Restmüll-Menge und damit die Müllgebühr reduzieren.

Teilservice nutzen:

Wenn Sie Ihre Müllbehälter selbst an der Straße bereitstellen, sparen Sie ebenfalls einen Teil der Gebühr.

Die genaue Aufstellung aller Kosten und Sondergebühren finden Sie in der Übersichtstabelle.

Intervall

Vierteljährliche Abgabe

Verordnung