Erledigungen nach der Geburt

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Wohnsitz des Neugeborenen anmelden

In Österreich besteht Meldepflicht. Sie müssen daher nach der Geburt den Wohnsitz Ihres Kindes anmelden. Dies erfolgt üblicherweise im Zuge der Beurkundung der Geburt.

Mehr dazu: Wohnsitz anmelden

Möglichkeiten zur Wohnsitz-Anmeldung:

  • Standesamts-Service im LKH Hochsteiermark: Wenn Sie im LKH Hochsteiermark entbinden, können Sie für die Wohnsitz-Anmeldung das Standesamts-Service der Stadt Leoben nutzen. Von Montag bis Freitag von 10:30 bis 11:30 Uhr ist eine Standesbeamtin bzw. ein Standesbeamter im Krankenhaus vor Ort. Dabei können Sie Geburtsurkunde und Staatsbürgerschafts-Nachweis ausstellen lassen und zugleich den Wohnsitz Ihres Kindes anmelden.
  • Bei Hausgeburten:
    Entbinden Sie in Leoben daheim, können Sie die Wohnsitz-Anmeldung Ihres Kindes im Zuge der Meldung der Geburt am Standesamt Leoben erledigen.

Zuständige Stelle:

  • im Zuge der Erstbeurkundung der Geburt: Standesamt am Geburtsort des Kindes
    Kontakt: Standesamt der Stadt Leoben
  • spätere Wohnsitz-Anmeldung: örtliches Meldeamt am jeweiligen Wohnort
    Kontakt: Meldeamt der Stadt Leoben

Kosten:

Die Wohnsitz-Anmeldung ist kostenlos.

Staatsbürgerschaftsnachweis für das Neugeborene

Ist Ihr Kind österreichische:r Staatsbürger:in, können Sie im Zuge der Beurkundung der Geburt auch den Staatsbürgerschafts-Nachweis ausstellen lassen.

Mehr dazu: Staatsbürgerschafts-Nachweis

Erwerb der Staatsbürgerschaft

Die Staatsbürgerschaft eines Neugeborenen richtet sich in Österreich nach der Staatsbürgerschaft seiner Eltern:

  • Bei verheirateten Eltern: Ist ein Elternteil österreichische:r Staatsbürger:in, erhält auch das Kind automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft.
  • Bei unverheirateten Eltern: Ist die Mutter österreichische Staatsbürgerin, erhält das Kind automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. Ist nur der Vater österreichischer Staatsbürger, erhält das Kind die Staatsbürgerschaft unter folgender Voraussetzung: Der Vater muss die Vaterschaft innerhalb von acht Wochen anerkennen oder ein Gericht muss die Vaterschaft feststellen.

Möglichkeiten zur Ausstellung des Staatsbürgerschafts-Nachweises:

  • Standesamts-Service im LKH Hochsteiermark: Wenn Sie im LKH Leoben entbinden, können Sie im Rahmen des Standesamts-Service der Stadt Leoben auch den Staatsbürgerschafts-Nachweis für Ihr Kind ausstellen lassen. Von Montag bis Freitag von 10:30 bis 11:30 Uhr ist eine Standesbeamtin bzw. ein Standesbeamter im Krankenhaus vor Ort. Voraussetzung ist die vorherige Meldung der Geburt.
  • Bei Hausgeburten:
    Entbinden Sie in Leoben daheim, können Sie den Staatsbürgerschafts-Nachweis Ihres Kindes im Zuge der Anzeige der Geburt am Standesamt ausstellen lassen.

Welches Standesamt ist zuständig?

Ist der Wohnsitz Ihres Kindes im Inland, können Sie sich den Staatsbürgerschafts-Nachweis in jedem Standesamt in ganz Österreich ausstellen lassen.

Kontakt: Standesamt der Stadt Leoben

Kosten:

Anlässlich der Geburt eines Kindes wird der Staatsbürgerschafts-Nachweis gebührenfrei ausgestellt (innerhalb von 2 Jahren).

Sozialversicherung anmelden

Per Gesetz ist ein Neugeborenes in Österreich bei Mutter und Vater mitversichert, sofern diese krankenversichert sind. Wenn Sie die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt Leoben melden, erfolgt damit automatisch auch die Meldung an die Sozialversicherung.

Für eine genaue Auskunft zum Versicherungsschutz sowie zur E-Card Ihres Kindes wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sozialversicherung.

Weitere Erledigungen

Nach der Geburt eines Kindes können noch weitere Behördenwege erforderlich sein. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises: Dies können Sie in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Leoben erledigen. Auch das Kind muss bei der Beantragung dabei sein.
    Mehr dazu: Kinder-Reisepass bzw. Personalausweis
  • Anmeldung zur Kinderbetreuung Überlegen Sie, ab wann Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind benötigen. In der Stadt Leoben stehen Krippenplätze für Kinder bis zum 3. Lebensjahr sowie Kindergartenplätze für 3- bis 6-jährige Kinder zur Verfügung, jeweils in halbtägiger und ganztägiger Form. Die Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr (Start im September) ist jeweils im März davor.
    Mehr dazu: Anmeldung zu Kindergarten & Krippe
  • Mutter-Kind-Pass: Der Mutter-Kind-Pass bietet ärztliche Untersuchungen für Schwangere und Kleinkinder. Er sollte bereits während der Schwangerschaft ausgestellt werden und beinhaltet Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr des Kindes.
    Mehr dazu: Mutter-Kind-Pass 
  • Steirischer Familienpass: Der Familienpass „ZWEI UND MEHR“ bietet Ermäßigungen bei Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten sowie im Verkehrsverbund Steiermark. Der Pass gilt ab einem Elternteil mit einem Kind, also auch für Alleinerziehende. Sie können die erstmalige Beantragung online erledigen, oder in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Leoben.
    Mehr dazu: Familienpass beantragen
  • Förderungen und Zuschüsse: Neben Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe gibt es in der Steiermark zahlreiche weitere Beihilfen.
    Mehr dazu: Förderungen für Familien