Behindertenpass & Parkausweis

Auf dieser Seite:

Behindertenpass beantragen

Personen mit mindestens 50 prozentigem Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit haben Anspruch auf einen Behindertenpass. Dieser wird auch als Behindertenausweis bezeichnet. Er dient als Nachweis der Behinderung und bringt gewisse Vorteile und Vergünstigungen. (Quelle: Sozialministerium)

Zuständige Stelle:

Für die Beantragung eines Behindertenausweises wenden Sie sich bitte an die Landesstelle Steiermark des Sozialministeriums.

Mehr dazu: Online-Ratgeber zum Behindertenpass

Parkausweis gem. § 29b StVO beantragen

Wenn Sie einen Behindertenpass mit dem Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ besitzen, haben Sie Anspruch auf einen Parkausweis gem. § 29b der Straßenverkehrsordnung.

Kostenlos Parken

Mit dem Parkausweis sind gewisse Parkerleichterungen sowie Gebührenbefreiungen verbunden. Auch in der Stadt Leoben parken Sie mit dem Parkausweis gem. § 29b StVO in der blauen und grünen Zone kostenlos.

Zuständige Stelle:

Für die Beantragung eines Parkausweises gem. § 29b StVO wenden Sie sich bitte an die Landesstelle Steiermark des Sozialministeriums.

Mehr dazu: Vorteile mit dem Parkausweis gemäß §29b StVO

Kosten

Der Behindertenpass und der Parkausweis gem. § 29b StVO werden gebührenfrei ausgestellt.