Jetzt um Heizkostenzuschuss ansuchen

Personen mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Leoben können um zweckgebundene Zuschüsse zu den Heizkosten ansuchen.

30.10.2023

Heizkörper Symbolbild

Stadtgemeinde Leoben – Heizkostenzuschuss; Bild: Pixabay

Personen bzw. Familien (ausgenommen Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen) mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Leoben können im Herbst 2023 wieder zweckgebundene Zuschüsse für Heizmaterial beantragen. Die Ansuchen können im Referat Soziales, Familie & Frauen im Rathaus Leoben gestellt werden.

Es laufen unterschiedliche Aktionen – bitte beachten Sie die Fristen für die Anträge:

Sozialhilfeverband Leoben – Brennstoffaktion

Der Sozialhilfeverband Leoben unterstützt sozial bedürftige Personen mit einem zweckgebundenen Zuschuss von 120 Euro pro Jahr für Heizmaterial.

Die Frist läuft von Montag, 2. Oktober bis Freitag, 3. November 2023. In dieser Zeit muss der Antrag auf Unterstützung gestellt werden. Jedes Jahr ist ein neues Ansuchen nötig.

Bitte beachten:

Um diesen Zuschuss für die Winterheizperiode 2023/2024 zu beantragen, kommen Sie bitte von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr in das Referat Soziales, Familie & Frauen, 1. Stock, Zimmer 114/115/116, im Rathaus der Stadt Leoben.
Für eine effizientere und rasche Abwicklung der Brennstoffaktion, wird  die Antragsstellung alphabetisch, den NACHNAMEN betreffend, abgewickelt werden:

  • 2. Oktober – 6. Oktober 2023: A – E
  • 9. Oktober – 13. Oktober 2023: F – J
  • 16. Oktober – 20. Oktober 2023: K – N
  • 23. Oktober – 27. Oktober 2023: O – S
  • 30. Oktober – 3. November 2023: T – Z

Stadtgemeinde Leoben – Heizkostenzuschuss

Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind auch heuer ausschließlich LE-Sozialcard Besitzer:innen berechtigt. Wenn Sie bereits im Besitz der LE-Sozialcard sind, wird Ihnen der Zuschuss in der Höhe von 80 Euro automatisch auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Land Steiermark – Heizkostenzuschuss

Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss im vergangenen Jahr auf 340 Euro verdoppelt. Diese Maßnahme wird auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte. Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von Montag, 2. Oktober 2023 bis Donnerstag, 29. Februar 2024 beantragt werden.

Heiz- und Wohn­kos­ten­zu­schuss des Bun­des

Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes kann auch um den Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes noch bis 30. November angesucht werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 400 Euro pro Haushalt.

Service – mehr dazu:
Die genauen Infos zum Ablauf, den nötigen Dokumenten und Ansprechpartnern finden Sie auf unserer Serviceseite: Heizkostenzuschuss.