Kindererholungsaktion in den Sommerferien

Einkommensschwache Leobener Familien können eine Förderung für Ferien-Aufenthalte von Kindern beantragen. Anträge sind bis 20. Juni 2023 möglich.

06.04.2023

Symbolbild Korb mit Farbstiften in farblich passenden Gläsern

Bild: Foto Freisinger

Die Stadt Leoben fördert Erziehungsberechtigte, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, mit einem Zuschuss für einen Ferienaufenthalt für Kinder in den Sommerferien. Damit noch mehr Eltern die Möglichkeit haben, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, wurde die Aktion in die Sozialcard integriert. Das bedeutet, dass jene Personen ein Ansuchen stellen können, die im Besitz der Sozialcard Leoben sind.

Service: So beantragen Sie die Sozialcard Leoben

Folgende Voraussetzungen gelten:

  • LE-Sozialcard Besitzer:innen
  • Die Kindererholungsaktion muss von einem gemeinnützigen Verein bzw. Organisation durchgeführt werden (z. B. Kinderfreunde, Kinderland, Heimat- und Trachtenvereine Steiermark, Kirchen, etc.)

Höhe der Förderung

  • Ferienaufenthalt mit Dauer von einer Woche: 50 Euro je Kind
  • Ferienaufenthalt mit Dauer ab zwei Wochen: 100 Euro je Kind

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt im Referat Soziales, Familie & Frauen im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 114/115.

Frist

20. Juni 2023

Erforderliche Unterlagen

  • Sozialcard Leoben
  • Kopie der Einzahlungsbestätigung oder Anmeldebestätigung von den Kindererholungsanbieter:innen

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Service-Seite: Zu­schüs­se für Kin­der, Schu­le & Fe­ri­en.

Zuschuss zur Kindererholungsaktion des Sozialhilfeverbandes

Leobener Erziehungsberechtigte können auch um einen Zuschuss für die Kindererholungsaktion des Sozialhilfeverbandes ansuchen. Welche Dokumente für die Antragstellung benötigt werden, finden Sie auf unserer Service-Seite.

Weitere Auskünfte

Bei Fragen kontaktieren Sie das Referat Soziales, Familie & Frauen der Stadt Leoben (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at).