Ferienaktion für Leobener Kinder
Einkommensschwache Leobener Familien können Förderung für Ferien-Aufenthalte von Kindern beantragen. Anträge sind bis 21. Juni 2022 möglich.
27.05.2022

Bild: Foto Freisinger
Die Stadt Leoben fördert Erziehungsberechtigte, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, mit einem Zuschuss für einen Ferienaufenthalt für Kinder in den Sommerferien.
Folgende Voraussetzungen gelten:
- Hauptwohnsitz der Antragstellerin/ des Antragsstellers in Leoben
- Die teilnehmenden Kinder sind zwischen 3 und 15 Jahren alt
- Die Ferienaktion muss von einem gemeinnützigen Verein bzw. Organisation durchgeführt werden (z. B. Kinderfreunde, Kinderland, Heimat- und Trachtenvereine Steiermark, Kirchen, etc.)
- Die entsprechenden Nachweise zur Einkommenssituation müssen vorgelegt werden
Höhe der Förderung
- Ferienaufenthalt mit Dauer von einer Woche: 50 Euro je Kind
- Ferienaufenthalt mit Dauer von zwei Wochen: 100 Euro je Kind
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben. Im Zuge dessen können Sie auch für die Erholungsaktion des Sozialhilfeverbands Leoben ansuchen.
Frist
21. Juni 2022
Erforderliche Unterlagen
Welche Dokumente Sie zur Antragsstellung benötigen, erfahren Sie auf unserer Serviceseite.
Weitere Auskünfte
Bürgerservice-Stelle
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Reisepässe: bitte um Terminvereinbarung
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr