Erhöhte Waldbrandgefahr
Wegen besonderer Brandgefahr ist das Feuerentzünden und Rauchen im Wald aktuell ausdrücklich verboten.
01.04.2026
Bild: Pixabay
Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit in Teilen des Bezirkes Leoben und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr ist das Feuerentzünden und Rauchen im Wald, an der Waldgrenze sowie in gefährdeter Waldnähe ausdrücklich verboten. Dieses Verbot gilt für jedermann und bis auf Weiteres.
Wir ersuchen um besondere Rücksichtnahme und Vorsicht, damit Waldbrände verhindert werden können.
Vorsicht bei Osterfeuern
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen:
- 50 m zu Gebäuden;
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;
- 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;
- 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.
Verordnung der BH Leoben:
Die Details finden Sie in der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 21. März 2023