Staatsbürgerschaftsnachweis

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Übersicht

Als österreichischeR StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis beim Standesamt im Rathaus der Stadt Leoben beantragen.

Verleih der Staatsbürgerschaft

Mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis wird nicht die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen! Diese erhält man durch Abstammung (mit der Geburt) oder durch Verleihung. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Die dafür zuständige Stelle in der Steiermark ist das Amt der Landesregierung, Referat für Staatsbürgerschaft.

Zuständige Stelle

Standesamt

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So gehen Sie vor

Für Ihr Neugeborenes: Standesamt am LKH

Wenn Sie im LKH Hochsteiermark entbinden, können Sie das Standesamts-Service der Stadt Leoben nutzen:

Von Montag bis Freitag von 10:30 bis 11:30 Uhr ist eine Standesbeamtin bzw. ein Standesbeamter im Krankenhaus vor Ort. Sie können dort den Staatsbürgerschaftsnachweis und  die Geburtsurkunde für Ihr Kind ausstellen lassen sowie den Wohnsitz Ihres Kindes anmelden.

Antrag zu späterem Zeitpunkt

Der Antrag kann erfolgen:

Erforderliche Dokumente

Kosten

Der Staatsbürgerschaftsnachweis kostet

  • für Kinder bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei
  • für Kinder nach dem 2. Geburtstag und Erwachsene: 48,90 Euro (28,60 Euro Bundesgebühr + 20,30 Euro Verwaltungsabgabe)