Taxikarten, Taxigutscheine

Förderung für Taxifahrten

Auf dieser Seite:

Übersicht

Im Rahmen der freien Wohlfahrt unterstützt die Stadt Leoben Menschen mit Behinderung unter gewissen Voraussetzungen mit einer Förderung für Taxifahrten.

Diese Unterstützung richtet sich an Personen, die die öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr benutzen können und soll ihre Mobilität erleichtern. Sie erhalten Taxikarten für Leobener Taxiunternehmen.

Auf die Taxikarten besteht kein Rechtsanspruch.

Die Taxikarten haben einen Wert von 150 Euro und gelten im Jahr 2024.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Leoben

Die Förderung richtet sich an folgende Personengruppen:

  • Personen mit körperlicher Beeinträchtigung mit Behindertenpass vom Bundessozialamt mit dem Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ oder dem Zusatzeintrag „blind“.

Zuständige Stelle

Lisa Laschalt

So beantragen Sie die Förderung

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des gültigen Behindertenpasses mit Zusatzeintrag
  • Vorlage des Meldezettels