Förderung für Kinder, Beihilfen für Kinder

Zuschüsse für Kinder, Schule & Ferien

Auf dieser Seite:

Förderungen für Kindergarten & Schule

Leobener Schulstartgeld

Schüler:innen mit Hauptwohnsitz in Leoben, die erstmalig die 1. Klasse einer Volksschule im Leobener Stadtgebiet besuchen, erhalten von der Stadt Leoben eine Unterstützung in Form von 80 Euro LE-Gutscheinen.

Service: So erhalten Sie das Leobener Schulstartgeld


Beitrag zur Kinderbetreuung

Abhängig vom Einkommen der Eltern fördert die Stadt Leoben den Betreuungsbeitrag für Kindergärten mit einem Zuschuss. Dieser ist sozial gestaffelt.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte das Referat Bildung (+43 3842 4062-409 oder schu­len@leo­ben.at).

Service: Soziale Staffelung für Kinderbetreuung


Beitrag für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsbeitrag für Ganztagsschulen wird ebenfalls nach einer sozialen Staffelung gefördert.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte das Referat Bildung (+43 3842 4062-409 oder schulen@leoben.at).

Service: Soziale Staffelung für Ganztagsschule


Schulstartaktion „Schulstartklar!“ des Sozialministeriums

Bezugsberechtigte Haushalte erhalten einen Gutschein, mit dem bei LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen österreichweit Schulartikel gekauft werden können.

  • Auch im Jahr 2023 erhalten Schüler:innen in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten zwischen Mitte Juli und dem 7. August 2023 einen gemeinsamen Brief des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der zuständigen Sozialreferentin/des zuständigen Sozialreferenten ihres Bundeslandes, in dem sie über das Projekt „Schulstartklar!“ informiert werden.
  • Mit diesem Brief können Bezugsberechtigte bei den Abholstellen der Volkshilfe Solidarität und ihren Partnerorganisationen den Gutschein abholen. Der Gutschein hat im Schuljahr 2023/2024 einen Wert von 150 Euro.
  • Bei der Abholung müssen dieser Brief und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis, etc.) vorgelegt werden.
  • Achtung: Der Gutschein kann nur von 7. August 2023 bis 15. September 2023 während der Öffnungszeiten der Abholstellen abgeholt werden! Nach dem 15. September 2023 kann der Gutschein nicht mehr abgeholt werden! 

Mehr dazu: Schulstartaktion des Sozialministeriums


Schulstartgeld des Bundes und weitere Förderungen

  • Schulstartgeld des Bundes: Für jedes Kind von 6 bis 15 Jahren wird im Rahmen der Familienbeihilfe im August ein zusätzliches Schulstartgeld von 105,80 Euro ausbezahlt.
  • Familienleistungen in der Steiermark: Einen Überblick über die Leistungen für Kinder und Familien in der Steiermark bietet die Informationsseite des Landes Steiermark.
  • Schulbeihilfe der Arbeiterkammer: Die Arbeiterkammer Steiermark unterstützt Arbeitnehmer:innen mit geringem Familieneinkommen und deren Kinder mit einer Schulbeihilfe. Näheres dazu finden Sie auf der Informationsseite der AK Steiermark.

Förderungen für die Kindererholungsaktion in den Sommerferien

Die Kindererholungsaktion ist eine Direktförderung der Stadt Leoben für einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz in Leoben. Damit noch mehr Eltern die Möglichkeit haben, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, wurde die Aktion in die Sozialcard Leoben integriert. Das bedeutet, dass jene Personen ein Ansuchen stellen können, die im Besitz der LE-Sozialcard sind.

Service: So beantragen Sie die Sozialcard Leoben

Was wird gefördert?

  • Ferienaufenthalt mit Dauer von einer Woche: 50 Euro pro Kind
  • Ferienaufenthalt mit Dauer von zwei Wochen: 100 Euro pro Kind

Frist:

Der Antrag muss bis 20. Juni 2023 gestellt werden.

Veranstalter: Der Ferienaufenthalt muss von einer gemeinnützigen Organisation durchgeführt werden (z. B. Kinderfreunde, Kinderland, Kirchen etc.).

Zuständige Stelle:

Den Antrag für die Ferienaktion stellen Sie in der Referat Soziales, Familie & Frauen im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 114/115.

Erforderliche Unterlagen:

  • Sozialcard Leoben
  • Kopie der Einzahlungsbestätigung oder Anmeldebestätigung von den Kindererholungsanbieter:innen

Zuschuss zur Kindererholungsaktion des Sozialhilfeverbandes

Neben der Kindererholungsaktion der Stadt Leoben können Sie auch beim Sozialhilfeverband Leoben um einen Zuschuss zu den Erholungskosten für Kinder ansuchen.

Was wird gefördert?

  • Ferienaufenthalt mit mindestens 14-tägiger Dauer
  • Bemessungsgrundlage der Berechnung eines etwaigen Zuschusses ist der 1,5fache Richtsatz der Sozialhilfe, zuzüglich der monatlich zu entrichtenden Miete. Berechnung und Auszahlung erfolgen direkt über den Sozialhilfeverband Leoben.

Frist:

Die Antrag muss bis 20. Juni 2023 gestellt werden.

Veranstalter: Der Ferienaufenthalt muss von einer gemeinnützigen Organisation durchgeführt werden (z. B. Kinderfreunde, Kinderland, Kirchen etc.).

Zuständige Stelle:

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie der Einzahlungsbestätigung oder Anmeldebestätigung von den Kindererholungsanbieter:innen
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Nachweis über die monatliche Miete
  • Aktueller Wohnbeihilfebescheid des Landes Steiermark
  • Nachweis über Unterhaltsvereinbarung oder Beschluss über Pflegschaftssache