Baueinreichung Kosten

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Übersicht

Im Zuge eines Bauverfahrens und der damit verbundenen Baueinreichung fallen unterschiedliche Gebühren an.

Diese Seite gibt eine unverbindliche Übersicht; die genauen Gebühren variieren je nach Fall.

Feste Gebühren

Die festen Gebühren bei einer Baueinreichung ergeben sich aus den Kosten für die Abgabe der Einreichunterlagen. Sie liegen üblicherweise zwischen 49 Euro und 100 Euro.

Berechnung

Die Gebühren für die Abgabe der Einreichunterlagen sind pro Dokument zu entrichten:

  • Pro Ansuchen: 14,30 Euro
  • Pro Unterlage (Einreichplan, Grundbuchauszug, Nachbarverzeichnis, etc.): bis A3 3,90 Euro, ab A3 7,80 Euro

Beispiel – Einfamilienhaus und Garage:

Einreichunterlagen Anzahl Feste Gebühren Summe
Ansuchen Maßnahme 1 (Wohnhaus) 1-fach 14,30 Euro 14,30 Euro
Ansuchen Maßnahme 2 (Garage) 1-fach 14,30 Euro 14,30 Euro
Einreichplan 2-fach 7,80 Euro 15,60 Euro
Baubeschreibung 2-fach 3,90 Euro 7,80 Euro
Grundbuchauszug 1-fach 3,90 Euro 3,90 Euro
Nachbarverzeichnis 1-fach 3,90 Euro 3,90 Euro
Bebauungsdichteberechnung 1-fach 3,90 Euro 3,90 Euro
Bauphysikalischer Nachweis 1-fach 3,90 Euro 3,90 Euro
§ 5 Bescheinigung – Bauplatzeignung 1-fach 3,90 Euro 3,90 Euro
Summe 71,50 Euro
Unverbindliches Beispiel!

Zuständige Stelle:

Abteilung Infrastruktur und Technik

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Baubescheid

Die Verwaltungsabgabe für einen Baubescheid beträgt je nach Objekt zwischen 180 Euro und 300 Euro.


Zu­stän­di­ge Stel­le:

Re­fe­rat Bau- und Stra­ßen­recht, Si­cher­heit

Bau- und Feu­er­po­li­zei, Ver­an­stal­tungs­we­sen

Bauabgabe

Die Bauabgabe ist eine einmalige Abgabe, die bei Baueinreichungen in Rechnung gestellt wird.

Späterer Bau und Zu- oder Umbau:

  • Machen Sie von einer vorhandenen Baubewilligung nicht Gebrauch, obwohl die Bauabgabe geleistet wurde, wird diese auf spätere Baubewilligungen angerechnet.
  • Bei Zu- oder Umbauten wird die Bauabgabe entsprechend der neu gewonnenen Brutto-Geschoßfläche berechnet.

Berechnung

Die Bauabgabe ergibt sich aus dem Einheitssatz von 11,40 Euro pro m2 x Brutto-Geschoßfläche.

Die Brutto-Geschoßfläche berechnet sich wie folgt:

  • Volle Fläche des Erdgeschoßes
  • Halbe Fläche aller weiteren Geschoße (Obergeschoß, Dachgeschoß, Keller, …)

Beispiel – Einfamilienhaus mit Keller und ausgebautem Dachgeschoß:

Bruttogeschoßfläche Real Bruttogeschoßfläche Anteilsmäßig Einheitssatz Summe
Erdgeschoß 100 m² 100 Prozent 11,40 Euro 1.140 Euro
Keller 100 m² 50 Prozent 11,40 Euro 570 Euro
Dachgeschoß 100 m² 50 Prozent 11,40 Euro 570 Euro
Summe 2.280 Euro
Unverbindliches Beispiel!

Zuständige Stelle:

Referat Steuern und Abgaben

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Heizungsanlage Gebühren

Im Zuge des Einbaus von Heizungsanlagen fallen üblicherweise folgende Gebühren an:

  • Verwaltungsabgabe Feuerungsanlage: 60 Euro

Zuständige Stelle:

Re­fe­rat Bau- und Stra­ßen­recht, Si­cher­heit

Bau- und Feu­er­po­li­zei, Ver­an­stal­tungs­we­sen