Bi­ber im Raum Leo­ben

Der streng geschützte Europäische Biber siedelt sich wieder im Bezirk an. Bei Konflikten mit menschlichen Nutzungsinteressen kann die Biberberatung helfen. Präventionsmaßnahmen werden vom Land Steiermark gefördert.

23.05.2025

Symbolbild Biber

Bild: Freepik

Rück­kehr des ge­schütz­ten Bi­bers an der Mur

Nach über 100 Jahren Abwesenheit ist der Europäische Biber seit 2022 wieder im Bezirk Leoben heimisch. Der Biber steht unter strengem Schutz gemäß der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Die Tötung eines Bibers oder die Zerstörung seines Lebensraums sind auch nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz verboten und strafbar.

Nut­zen für die Um­welt

Die Bauaktivitäten des Bibers haben ökologisch wertvolle Effekte:

  • Durch das Anlegen von Dämmen werden Auwälder wieder mit Wasser versorgt.
  • Neue Lebensräume entstehen für Amphibien, Reptilien, Wasservögel, Insekten und Säugetiere.
  • Umgestaltete Gewässer bieten Fischen Schutz und ermöglichen bessere Laichbedingungen für Amphibien – das steigert wiederum das Nahrungsangebot für andere Tierarten.

Un­ter­stüt­zung bei Nut­zungs­kon­flik­ten

Trotz dieser positiven Effekte kann es zu Konflikten mit der Land- und Forstwirtschaft sowie Teichanlagen kommen.

Bi­ber­be­ra­tungs-Stel­le

Die beiden Biberberater vor einem Baum mit Biberspuren

Josef Riegler (links) und Siegi Troger (rechts) von der Biberberatung Leoben; Bild: Siegi Troger

In Zusammenarbeit mit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht wurden sogenannte „Unterstützenden Biberberater“ ausgebildet.

Sie stehen bei Fragen und Anliegen rund um den Biber zur Verfügung:

Josef Riegler, Ortsleiter der Einsatzstelle Leoben: +43 677 618 129 64
Siegfried Troger, Berg- und Naturwächter: +43 680 303 82 28

För­de­rung von Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men

Was ist för­der­bar?

Förderbar sind Schutzmaßnahmen, die potenzielle Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder Teichanlagen verhindern. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Mobile Elektrozäune oder Fixzäune
  • Baumschutzmaßnahmen (Baumschutzgitter, Verbissschutzmittel)
  • Dammdrainagen
  • punktueller Grabschutz

So ge­hen Sie vor:

  • Kontaktieren Sie die Biberberatung Leoben
  • Gemeinsamer Lokalaugenschein: Geeignete Maßnahmen werden direkt vor Ort gemeinsam mit der Biberberatung festgelegt, der Förderantrag gemeinsam erarbeitet
  • Ablauf des Förderantrages: Die genauen Infos zu Antragsstellung, Fördersummen und Auszahlung erhalten Sie über die zu­stän­di­ge Ab­tei­lung des Land Stei­er­mark