Staats­bür­ger­schafts­nach­weis

Über­sicht

Als österreichischeR StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis beim Stan­des­amt im Rathaus der Stadt Leoben beantragen.

Verleih der Staatsbürgerschaft

Mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis wird nicht die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen! Diese erhält man durch Abstammung (mit der Geburt) oder durch Verleihung. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Die dafür zuständige Stelle in der Steiermark ist das Amt der Lan­des­re­gie­rung, Re­fe­rat für Staats­bür­ger­schaft.

Zu­stän­di­ge Stel­le

Stan­des­amt

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Kar­te an­zei­gen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So ge­hen Sie vor

Für Ihr Neu­ge­bo­re­nes: Stan­des­amt am LKH

Wenn Sie im LKH Hochsteiermark entbinden, können Sie das Standesamts-Service der Stadt Leoben nutzen:

Von Montag bis Freitag von 10:30 bis 11:30 Uhr ist eine Standesbeamtin bzw. ein Standesbeamter im Krankenhaus vor Ort. Sie können dort den Staatsbürgerschaftsnachweis und  die Ge­burts­ur­kun­de für Ihr Kind ausstellen lassen sowie den Wohn­sitz Ihres Kindes anmelden.

An­trag zu spä­te­rem Zeit­punkt

Der Antrag kann erfolgen:

Er­for­der­li­che Do­ku­men­te

Kos­ten

Der Staatsbürgerschaftsnachweis kostet

  • für Kinder bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei
  • für Kinder nach dem 2. Geburtstag und Erwachsene: 48,90 Euro (28,60 Euro Bundesgebühr + 20,30 Euro Verwaltungsabgabe)