Swimmingpool, Swimming Pool, Schwimmbecken, Whirlpool

Regelungen für Poolwässer

Auf dieser Seite:

Übersicht

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie private Swimmingpools und Schwimmbecken richtig befüllen und wie Sie das Wasser umweltgerecht ableiten.

Schwimmbecken befüllen

  • Für die Befüllung Ihres Pools dürfen Sie niemals selbstständig Wasser aus öffentlichen Hydranten entnehmen.
  • Mit dem Gartenschlauch, und damit über Ihren eigenen Wasserzähler, dürfen Sie Wasser in Ihr Schwimmbecken fließen lassen.

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Stadtwerke Leoben

Kerpelystraße 21
8700 Leoben
Website Stadtwerke Leoben
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Öffnungszeiten Direktion:
Mo & Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi & Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Oder nach vorheriger Vereinbarung

Wasser aus Schwimmbecken ableiten

Bitte unterscheiden Sie:

Gering verunreinigtes Wasser

Gering verunreinigtes Wasser bedeutet:

  • Schwimmbecken wurde ausschließlich mit Chlor desinfiziert
  • Aktivchlorgehalt von unter 0,05 mg pro Liter Wasser (dieser Wert wird in der Regel durch eine Standzeit von zwei Wochen ohne Chlorung erreicht)
  • Salzgehalt von unter 300 g Salz pro m3
  • Keinerlei Zusatz von anderen Zusatzmitteln oder Chemikalien (z.B. Überwinterungszusätze oder biozide Chemikalien wie Algenbekämpfungsmittel)

Gering verunreinigtes Wasser ableiten:

  • Gering verunreinigtes Wasser sollten Sie nach Möglichkeit durch eine breitflächige Verrieselung auf Grünflächen am eigenen Grund entsorgen, sodass das Wasser großflächig versickern kann.
  • Für eine Oberflächenverrieselung muss eine ausreichend große Fläche mit geschlossener Vegetation (Rasen, Wiese) vorhanden sein.
  • Das Wasser darf keinesfalls direkt, das heißt ohne Bodenpassage, in das Grundwasser eingebracht werden.

Stärker verunreinigtes Wasser muss in das öffentliche Schmutzwassernetz eingeleitet werden. Bitte kontaktieren Sie dazu das Referat Umwelt und Tiefbau der Stadt Leoben.

Mit Chemikalien belastetes Wasser

  • Mit Chemikalien belastetes Wasser, das zum Beispiel beim Rückspülen des Filters und Reinigen des Beckens anfällt, müssen Sie ausnahmslos in die örtliche Kanalisation ableiten.
  • Dazu ist die Rücksprache mit dem Referat Umwelt und Tiefbau der Stadt Leoben erforderlich.
  • Das Ableiten ist nur über eine Schmutz- oder Mischwasserkanalisation erlaubt, keinesfalls über reine Regenwasserkanäle. Welche Art der Kanalisation bei Ihrer Liegenschaft vorliegt, erfahren Sie ebenfalls beim Referat Umwelt und Tiefbau der Stadt Leoben.

Gebühr für die Einleitung in das Kanalsystem: 1,3126 Euro netto pro m³

Voraussetzungen für die Ableitung in das örtliche Kanalsystem:

  • Vorzeitige Meldung an das Referat Umwelt und Tiefbau der Stadt Leoben
  • Abwassermenge von maximal 1 Liter pro Sekunde bzw. 3.600 Liter pro Stunde – mit Pumpe und/ oder Gartenschlauch, gegebenenfalls über die gedrosselte Hauskanalanlage
  • Ableiten nur bei trockenem Wetter
  • Der Aktivchlorgehalt muss vorab kontrolliert werden (durch Eigen- oder Fremdüberwachung) und unter 0,2 mg pro Liter Wasser liegen. Dies erreichen Sie in der Regel durch eine Standzeit von einer Woche ohne Chlorierung.

Weiterführende Infos

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: