Hilfe in besonderen Lebenslagen
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Übersicht
Diese Hilfe ist eine freiwillige Leistung der Sozialhilfe-Träger. Dazu werden bei der Antragsstellung Ihre Lebensverhältnisse erhoben.
Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch.
Wofür wird die Hilfe gewährt?
- Aufbau und Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage
- Wirtschaftliche oder personelle Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände
- Linderung oder Behebung eines körperlichen, geistigen oder psychischen Notstandes
- Beschaffung oder Erhaltung von Wohnraum
Zuständige Stelle
- Antragsstellung: Den Antrag stellen Sie im Referat Soziales, Familie & Frauen der Stadt Leoben.
- Gewährung: Für die Bearbeitung und Gewährung ist die Bezirkshauptmannschaft Leoben zuständig.
So gehen Sie vor
- Wenn Sie in Leoben Ihren Hauptwohnsitz haben, stellen Sie den Antrag im Referat Soziales, Familie & Frauen im Rathaus der Stadt Leoben, +43 3842 4062-319.
- Ihr Antrag wird dann zur Bearbeitung an die BH Leoben weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Notlage können unterschiedliche Dokumente erforderlich sein.
Hier finden Sie einen ersten Überblick – bitte bringen Sie alle Unterlagen in Kopie mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
- bei ausländischen Staatsbürger:innen: Aufenthaltsbewilligung
- Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (z. B.: Lohnbestätigung der letzten drei Monate, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid, Pensionsmitteilung, Rentennachweis, Unfallrente, Nachweis über Unterhaltsanspruch, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Abfertigung, Mieteinnahmen, Pflegegeldbezüge)
- Mietvertrag mit aktueller Miet- und Betriebskostenvorschreibung
- Nachweis über Strom- und Heizkosten
- Nachweis über Wohnbeihilfe (Bezug oder Antragsstellung)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Alimente der Kinder
- Darlehensverträge
- Sparbücher
- Scheidungsurteil und Vergleichsausfertigung
- Beschluss über die Sachwalterbestellung
- eventuell: Kostenvoranschlag