Ansuchen für Gemeindewohnung

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Wer kann ansuchen?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person mit EU-Staatsbürgerschaft um eine Gemeindewohnung ansuchen, sofern die Wohnungszuweisungs-Richtlinien erfüllt sind.

Bitte beachten Sie:

  • Für die meisten Wohnungen gibt es Wartelisten – die Nachfrage ist sehr hoch.
  • Für den Großteil der Wohnungen gilt keine Einkommensgrenze; Ausnahme: Wohnbauten, die vom Land Steiermark gefördert wurden – nähere Infos dazu erhalten Sie beim Referat Immobilienmanagement.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gemeindewohnungen in Leoben.

Zuständige Stelle

Referat Immobilienmanagement

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So stellen Sie das Ansuchen

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Ansuchen
  • Kopie des Reisepasses bzw. des Staatsbürgerschafts-Nachweises
  • Nachweis über das Jahresnetto-Einkommen vom Vorjahr
  • bei gesundheitlichen Problemen: ärztliches Attest
  • bei Schwangerschaft: Kopie des Mutter-Kind-Passes
  • bei Scheidung: Nachweis über die Trennung

Beispielwohnungen

Klassische Gemeindewohnungen

Hier erhalten Sie einen Überblick zu Lage, Wohnungsgrößen und Ausstattung.