Anerkennungszinse
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Übersicht
Für die Nutzung von öffentlichem Gut sowie des darüber befindlichen Luftraumes der Stadt Leoben ist ein Anerkennungszins zu leisten.
Eine solche Nutzung ist zum Beispiel das Anbringen von Vordächern oder das Aufstellen von Werbetafeln. Dafür ist eine Bewilligung erforderlich. Im Zuge dessen schreibt das Referat Steuern und Abgaben den entsprechenden Anerkennungszins vor.
Anerkennungszinse gelten für:
- Bauteile und Einrichtungen an Gebäuden
- Verkaufs- und Werbeobjekte
- Schanigärten
- Märkte und Verkaufsstände
- Diverses, wie das Abstellen eines nicht angemeldeten Fahrzeuges
Zuständige Stelle
Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Höhe & Intervall
Berechnung
- Die Höhe der Anerkennungszinse finden Sie in der Richtlinie für Anerkennungszinse der Stadt Leoben.
- Weitere Informationen über die unterschiedlichen Anerkennungszinse erhalten Sie im Referat Steuern und Abgaben
Beachten Sie:
Anerkennungszinse sind inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer zu bezahlen.
Intervall
je nach Zinsart unterschiedlich