Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben wird erhöht - Antragstellung startet am 20. Oktober

Die Stadt Leoben erhöht heuer den Heizkostenzuschuss für Sozialcard-Besitzer von 80 auf 90 Euro, um Menschen mit geringem Einkommen in der Heizsaison gezielt zu entlasten. Damit setzt die Stadt ein klares Signal für soziale Unterstützung in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.

Leoben, 14.10.2025

Heizkörper, bei dem ein Mann in rotem Pullover und blauer Jeans am Thermostat dreht

Die Stadt Leoben unterstützt auch heuer wieder Menschen mit geringem Einkommen bei den Heizkosten. Anträge sind ab 20. Oktober möglich. Bild: Freepik

„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es wichtig, dass wir als Stadt dort helfen, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Niemand soll im Winter frieren müssen“, betont Bürgermeister Kurt Wallner.

Staffelung der Antragstellung nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens

Die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss beginnt am 20. Oktober 2025 und erfolgt gestaffelt nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens, um eine rasche und geordnete Abwicklung zu ermöglichen. Von 20. bis 24. Oktober sind Anträge für Nachnamen von A bis E, von 27. bis 31. Oktober für F bis J, von 3. bis 7. November für K bis N, von 10. bis 14. November für O bis R, von 17. bis 21. November für S bis U und von 24. bis 28. November für V bis Z möglich.

Der Zuschuss wird automatisch ausbezahlt, wenn bereits eine gültige Sozialcard (bis mindestens 31. Dezember 2025) vorliegt. Wer noch keine Sozialcard besitzt, kann diese im Rathaus beantragen. Dafür sind von allen im Haushalt lebenden Personen ein Lichtbildausweis, ein Meldezettel sowie entweder Pensionsbescheid mit Ausgleichszulage, Sozialunterstützungsbescheid, Wohnunterstützungsbescheid, Haushaltsabgabengebührenbefreiung oder Rezeptgebührenbefreiung erforderlich.

Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter folgendem Link: Heizkostenzuschuss – Stadt Leoben

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Zusätzlich kann – vorbehaltlich eines entsprechenden Regierungsbeschlusses – auch der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beantragt werden. Dafür sind die benötigten Dokumente aller im Haushalt lebenden Personen vorzulegen: Lichtbildausweis, Meldezettel sowie ein Einkommensnachweis (z. B. Familienbeihilfe, Alimente, Lohnzettel, Karenzgeld etc.).

Informationen dazu finden sich unter www.soziales.steiermark.at.

Anträge und Informationen:
Rathaus Leoben – Referat Soziales, Familie & Frauen,
1. Stock, Zimmer 114/115/116
Öffnungszeiten: Mo–Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr
Telefon: 03842/4062-319

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Kerstin Neukamp
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