Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes
Ab 7. August 2023 Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von 400 Euro beantragen.
07.08.2023

Stadtgemeinde Leoben – Heizkostenzuschuss; Bild: Pixabay
Der einmalige Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann ab 07.08.2023 bis 31.10.2023 selbstständig online unter soziales.steiermark.at oder im Rathaus, Referat Soziales, Familie & Frauen, Zimmer 114 und 115 beantragt werden, sofern der Zuschuss in der Höhe von 400 Euro noch nicht ausbezahlt wurde.
Voraussetzung:
- Volljährigkeit
- Hauptwohnsitz ab 01.01.2023 in der Steiermark
- Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 darf 30.734,00 Euro nicht überschreiten
Benötigte Unterlagen:
- Lichtbildausweis
- Bankverbindung (Kontokarte)
Nähere Infos: soziales.steiermark.at