Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes

Ab 7. August 2023 Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von 400 Euro beantragen.

07.08.2023

Schriftzug Bürgerservice im Leobener Rathaus

Bürgerservice im Rathaus Leoben; Bild: BüKo

Der einmalige Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann ab 07.08.2023 bis 31.10.2023 selbstständig online unter soziales.steiermark.at oder im Rathaus, Re­fe­rat So­zia­les, Fa­mi­lie & Frau­en, Zimmer 114 und 115 beantragt werden, sofern der Zuschuss in der Höhe von 400 Euro noch nicht ausbezahlt wurde.

Voraussetzung:

  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz ab 01.01.2023 in der Steiermark
  • Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 darf  30.734,00 Euro nicht überschreiten

Benötigte Unterlagen:

  • Lichtbildausweis
  • Bankverbindung (Kontokarte)

Nähere Infos: soziales.steiermark.at