Biber im Raum Leoben

Der streng geschützte Europäische Biber siedelt sich wieder im Bezirk an. Bei Konflikten mit menschlichen Nutzungsinteressen kann die Biberberatung helfen. Präventionsmaßnahmen werden vom Land Steiermark gefördert.

12.05.2025

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Symbolbild Biber

Bild: Freepik

Rückkehr des geschützten Bibers an der Mur

Nach über 100 Jahren Abwesenheit ist der Europäische Biber seit 2022 wieder im Bezirk Leoben heimisch. Der Biber steht unter strengem Schutz gemäß der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Die Tötung eines Bibers oder die Zerstörung seines Lebensraums sind auch nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz verboten und strafbar.

Nutzen für die Umwelt

Die Bauaktivitäten des Bibers haben ökologisch wertvolle Effekte:

  • Durch das Anlegen von Dämmen werden Auwälder wieder mit Wasser versorgt.
  • Neue Lebensräume entstehen für Amphibien, Reptilien, Wasservögel, Insekten und Säugetiere.
  • Umgestaltete Gewässer bieten Fischen Schutz und ermöglichen bessere Laichbedingungen für Amphibien – das steigert wiederum das Nahrungsangebot für andere Tierarten.

Unterstützung bei Nutzungskonflikten

Trotz dieser positiven Effekte kann es zu Konflikten mit der Land- und Forstwirtschaft sowie Teichanlagen kommen.

  • In solchen Fällen bietet die Biberberatung Unterstützung und Beratung im Umgang und Zusammenleben mit dem Biber.
  • Für das Einrichten von Präventionsmaßnahmen (z.B. Zäune, Verbissschutz) kann beim Land Steiermark eine Förderung beantragt werden.

Biberberatungs-Stelle

Die beiden Biberberater vor einem Baum mit Biberspuren

Josef Riegler (links) und Siegi Troger (rechts) von der Biberberatung Leoben; Bild: Siegi Troger

In Zusammenarbeit mit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht wurden sogenannte „Unterstützenden Biberberater“ ausgebildet.

Sie stehen bei Fragen und Anliegen rund um den Biber zur Verfügung:

Josef Riegler, Ortsleiter der Einsatzstelle Leoben: +43 677 618 129 64
Siegfried Troger, Berg- und Naturwächter: +43 680 303 82 28

Förderung von Präventionsmaßnahmen

Was ist förderbar?

Förderbar sind Schutzmaßnahmen, die potenzielle Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder Teichanlagen verhindern. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Mobile Elektrozäune oder Fixzäune
  • Baumschutzmaßnahmen (Baumschutzgitter, Verbissschutzmittel)
  • Dammdrainagen
  • punktueller Grabschutz

So gehen Sie vor:

  • Kontaktieren Sie die Biberberatung Leoben
  • Gemeinsamer Lokalaugenschein: Geeignete Maßnahmen werden direkt vor Ort gemeinsam mit der Biberberatung festgelegt, der Förderantrag gemeinsam erarbeitet
  • Ablauf des Förderantrages: Die genauen Infos zu Antragsstellung, Fördersummen und Auszahlung erhalten Sie über die zuständige Abteilung des Land Steiermark