Aufgaben des Gemeinderats

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Aufgaben des Gemeinderats

Als oberstes Verwaltungsorgan trifft der Gemeinderat eine Fülle von Entscheidungen. Die wichtigste ist alljährlich der Beschluss über das Budget. Das Budget ist die Grundlage für die gesamte Tätigkeit der Verwaltung. Trotz grundsätzlicher Festlegung im Budget müssen alle wichtigen Vorhaben und Leistungsvergaben noch ausdrücklich vom Gemeinderat beschlossen werden, zum Beispiel Bauvorhaben, schulische und kulturelle Angelegenheiten oder die Dotierung sozialer Hilfen.

Der Gemeinderat kann das ihm gesetzlich zustehende Beschlussrecht in verschiedenen gesetzlich geregelten Angelegenheiten an den Stadtrat übertragen.

Ausschüsse

Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung und Antragstellung über einzelne Angelegenheiten Fachausschüsse bestellen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Ausschüsse.

Mehr zum Thema:


Wahl & Funktionsperiode

Der Gemeinderat wird auf eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen in den Gemeinderat finden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechtes der wahlberechtigten Gemeindemitglieder statt. Hier finden Sie detaillierte Informationen zum aktiven Wahlrecht bei steirischen Gemeinderatswahlen.

Gemeinderatswahl 2020

Die jüngste Gemeinderatswahl in der Steiermark war am 28. Juni 2020. Die Funktionsdauer des Gemeinderats beginnt mit der Angelobung seiner Mitglieder in der konstituierenden Sitzung. Diese fand in Leoben am 23. Juli 2020 statt.

Regelmäßige Sitzungen

Gemäß Gemeindeordnung (§ 50) haben Sitzungen des Gemeinderates mindestens ein Mal in jedem Vierteljahr stattzufinden. Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine.