Anmeldung

Wohnsitz anmelden

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Übersicht

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen nach Übernahme der Unterkunft (Unterkunftnahme) beim zuständigen Meldeamt anmelden.

So gehen Sie vor

Die Meldung kann online, vor Ort im Rathaus oder postalisch erfolgen:

Online

Vor Ort im Rathaus

  • persönlich durch die meldepflichtige Person
  • durch Dritte mit dem eigenen amtlichen Lichtbildausweis sowie den Originaldokumenten der/des Meldepflichtigen

Per Post

  • mit den Originaldokumenten oder beglaubigten Kopien dieser Dokumente

Bestätigung der Meldung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Rathaus anmelden, erhalten Sie eine „Bestätigung der Meldung“, umgangssprachlich auch bekannt als „Meldezettel“.

Zuständige Stelle

Bürgerservice-Stelle

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Reisepässe: bitte um Terminvereinbarung

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
    (mit Unterschriften des Unterkunftgebers sowie der/des Meldepflichtigen)
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • wenn vorhanden: alter Meldezettel
  • bei ausländischen StaatsbürgerInnen: Reisedokument

Ummelden oder Abmelden

Eine Ummeldung liegt vor, wenn…

  • Sie die Art Ihres Wohnsitzes ändern lassen möchten, also z.B. einen Nebenwohnsitz zu einem Hauptwohnsitz ummelden.
  • Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, können Sie gleichzeitig Ihren alten Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz ummelden.
  • Sie Ihre Personendaten (Staatsbürgerschaft, Name, …) in Ihrem Meldezettel ändern lassen möchten. Bringen Sie dazu die erforderlichen Dokumente mit, die die Änderungen bezeugen (z. B. Heiratsurkunde oder Nachweis akademischer Grade).

Abmeldung

Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, passiert die Abmeldung am alten Hauptwohnsitz automatisch.

Kosten

Für die An- und Ummeldung des Wohnsitzes fallen keine Kosten an.