Fahrradführerschein

Fahrradausweis für Kinder

Auf dieser Seite:

Übersicht

  • Im Rahmen des Unterrichts können Kinder in der 4. Klasse Volksschule an einer freiwilligen Radfahrprüfung teilnehmen.
  • Wenn die Prüfung bestanden wurde, erhalten Kinder nach dem 9. Geburtstag einen Fahrradausweis.
  • Damit dürfen sie alleine Fahrrad fahren.

Zuständige Stelle

Bürgerservice-Stelle

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Reisepässe: bitte um Terminvereinbarung

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Ausweis abholen oder neu ausstellen lassen

  • Die KlassenlehrerInnen oder PolizistInnen händigen den Kindern die Fahrradausweise aus.
  • Wenn Ihr Kind den Ausweis nicht selbst erhalten kann oder ihn verloren hat, können Sie diesen in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben, +43 3842 4062-450 bzw. buergerservice@leoben.at, abholen oder neu ausstellen lassen.

Helmpflicht:
In Österreich besteht eine Fahrradhelmpflicht für Kinder bis zwölf Jahre.

Kosten & Gültigkeit

Kosten: Für den Fahrradausweis können geringe Gebühren anfallen. Bitte informieren Sie sich dazu direkt in der jeweiligen Schule.

Gültigkeit: Der Ausweis gilt bis zum 12. Geburtstag des Kindes. Danach dürfen Kinder auch ohne Fahrradausweis alleine Rad fahren.