Grund­stü­cke & Flä­chen­wid­mung

Über­sicht

Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen.

Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet von Leoben wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raum­ord­nung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.

Fol­gen­de Nut­zungs­ar­ten sind im Plan vor­zu­se­hen:

  • Bauland (Flächen mit zusammenhängender Siedlungsstruktur und Nutzungsart)
  • Verkehrsflächen
  • Freiland

Der Flä­chen­wid­mungs­plan be­steht aus dem Wort­laut mit den fol­gen­den plan­li­chen Dar­stel­lun­gen:

  • Flächenwidmungsplan
  • Bebauungsplanzonierungsplan
  • allfällige Ergänzungspläne

Zu­stän­di­ge Stel­le

Re­fe­rat Raum­pla­nung und Stadt­ver­mes­sung

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Kar­te an­zei­gen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

In­for­ma­ti­on zu Grund­stü­cken

Möchten Sie sich über die Lage und Widmung eines Grundstücks informieren? Sie haben folgende Möglichkeiten:

Rechtsverbindliche Widmungs-Bestätigung
Beim Referat Raumplanung und Stadtvermessung erhalten Sie auch eine rechtsverbindliche Widmungs-Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass dafür Gebühren anfallen.

Grund­buch­aus­zug

Grundbuchauszüge werden im Referat Raumplanung und Stadtvermessung nicht ausgestellt.

Zu­stän­di­ge Stel­len:

Grundbuchauszüge sind kostenpflichtig.

Beglaubigte Abschrift
Für Bau­an­su­chen oder andere Ansuchen bei einer Behörde ist ein Auszug mit amtlicher Signatur erforderlich. Auszüge mit amtlicher Signatur erhalten Sie in der Grundbuchabteilung des Lan­des­ge­richts Leo­ben.

Um­wid­mung von Grund­stü­cken

Ob ein Grundstück umgewidmet werden kann, ist durch eine raumordnungsfachliche Prüfung abzuklären.

So ge­hen Sie vor:

Be­ach­ten Sie:

  • Bei Ausweisungen von Bauland sind zwischen dem Grundeigentümer und der Stadtgemeinde Leoben privatwirtschaftliche Maßnahmen (Baulandvertrag) abzuschließen.
  • Für Änderungsverfahren außerhalb einer Revision wird der Antragssteller an den Verfahrenskosten beteiligt.

Ge­fah­ren­zo­nen & Hoch­was­ser-Ge­fähr­dungs­ge­bie­te

Ob ein Grundstück in einem Gefahrenbereich liegt, sehen Sie im:

Detaillierte Auskünfte und Stellungnahmen erhalten Sie bei:

  • Wildbach- und Lawinenverbauung: zuständig für den Gefahrenzonenplan (Wildbäche, Hangrutschungen, Lawinen etc.); in roten Gefahrenzonen herrscht Bauverbot, in gelben Gefahrenzonen sowie braunen und violetten Hinweisbereichen gilt Bauen mit Auflagen. Kon­takt zur Sek­ti­on Stei­er­mark
  • Baubezirksleitung Obersteiermark Ost: u.a. zuständig für öffentliche Gewässer und Hochwasser-Abflussbereiche; im 30-jährlichen Abflussbereich gilt grundsätzlich Bauverbot, im 100-jährlichen Abflussbereich gilt Bauen mit Auflagen. Kon­takt zur Bau­be­zirks­lei­tung Ober­stei­er­mark Ost

Ka­tas­tral­map­pe

Auszüge aus der Katastralmappe sowie Informationen zum Grenzverlauf von Grundstücken erhalten Sie