Pflegebeihilfen, Subvention, Förderansuchen

Zuschüsse zur Pflege

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Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die die Pflege- und Betreuungskosten von pflegebedürftigen Menschen teilweise decken soll. Es ist im Bundespflegegeldgesetz geregelt.

Wer kann um Pflegegeld ansuchen?

Personen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn

  • sie eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung haben, welche die ständige Hilfe von anderen erfordert (mindestens 65 Stunden pro Monat) und
  • dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird und
  • der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person in Österreich ist

Quelle: Online-Amtshelfer oesterreich.gv.at

Zuständige Stelle:

Für die Vergabe von Pflegegeld ist der jeweilige Sozialversicherungsträger zuständig. Für die meisten Versicherten ist das die Pensionsversicherungsanstalt PV.

So gehen Sie vor:

Mehr dazu: Informationen zum Thema Pflegegeld

Kosten​übernahme für Heimplätze

Grundsätzlich müssen die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim von den Heimbewohner:innen selbst getragen werden. Sind die Kosten dafür jedoch höher als das Einkommen der Person, gibt es einen Zuschuss aus der Sozialhilfe in Form der (Rest-)Kostenübernahme. Diese Leistung ist Teil des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes 1998.

Wer kann um Kostenübernahme ansuchen?

  • Aufenthalt in der Steiermark
  • Finanzielle Hilfsbedürftigkeit: die Kosten für die Unterbringung übersteigen das Einkommen und das Pflegegeld der gepflegten Person
  • Nur für Heime mit einem Anerkennungsbescheid für stationäre Einrichtungen können die (Rest-)Kosten übernommen werden.
  • Hier finden Sie eine Liste dieser Pflegeheime in Leoben.

Zuständige Stelle:

Die Bezirkshauptmannschaft Leoben ist für die Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme für Heimplätze zuständig.

So gehen Sie vor:

Mehr dazu: