Zuschüsse zur Pflege
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Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die die Pflege- und Betreuungskosten von pflegebedürftigen Menschen teilweise decken soll. Es ist im Bundespflegegeldgesetz geregelt.
Wer kann um Pflegegeld ansuchen?
Personen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn
- sie eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung haben, welche die ständige Hilfe von anderen erfordert (mindestens 65 Stunden pro Monat) und
- dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird und
- der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person in Österreich ist
Quelle: Online-Amtshelfer oesterreich.gv.at
Zuständige Stelle:
Für die Vergabe von Pflegegeld ist der jeweilige Sozialversicherungsträger zuständig. Für die meisten Versicherten ist das die Pensionsversicherungsanstalt PV.
So gehen Sie vor:
- Die Formulare folgender Versicherungen liegen in der Bürgerservice-Stelle, +43 3842 4062-450, im Rathaus der Stadt Leoben auf: Pensionsversicherungsanstalt (PV), Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)
- Weitere trägerspezifische Formulare finden Sie hier: Sozialversicherung – Pflegegeld
- Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit eventuell nötigen Unterlagen selbst an die zuständige Stelle.
- Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Pflegedrehscheibe des Landes Steiermark, für den Bezirk Leoben: +43 316 877 7477 oder pflegedrehscheibe-le@stmk.gv.at
Mehr dazu: Informationen zum Thema Pflegegeld
Kostenübernahme für Heimplätze
Grundsätzlich müssen die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim von den Heimbewohner:innen selbst getragen werden. Sind die Kosten dafür jedoch höher als das Einkommen der Person, gibt es einen Zuschuss aus der Sozialhilfe in Form der (Rest-)Kostenübernahme. Diese Leistung ist Teil des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes 1998.
Wer kann um Kostenübernahme ansuchen?
- Aufenthalt in der Steiermark
- Finanzielle Hilfsbedürftigkeit: die Kosten für die Unterbringung übersteigen das Einkommen und das Pflegegeld der gepflegten Person
- Nur für Heime mit einem Anerkennungsbescheid für stationäre Einrichtungen können die (Rest-)Kosten übernommen werden.
- Hier finden Sie eine Liste dieser Pflegeheime in Leoben.
Zuständige Stelle:
Die Bezirkshauptmannschaft Leoben ist für die Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme für Heimplätze zuständig.
So gehen Sie vor:
- Übermitteln Sie das Antragsformular mit eventuell nötigen Unterlagen an die BH Leoben.
- Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Pflegedrehscheibe des Landes Steiermark, für den Bezirk Leoben: +43 316 877 7477 oder pflegedrehscheibe-le@stmk.gv.at
Mehr dazu: