Infos zu Handwerkerbonus und Kesseltausch
So beantragen Sie den Handwerkerbonus für das Jahr 2025 sowie die Kesseltausch-Förderungen für 2026.
03.02.2026
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Bild: Freepik
Handwerkerbonus 2025
Der Handwerkerbonus ist eine Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und kann für das Jahr 2025 seit 1. März 2025 beantragt werden.
Bis zu 1.500 Euro Förderung
Der Handwerkerbonus richtet sich an Privatpersonen und bietet die Möglichkeit, 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen bis zu einer Förderhöhe von 1.500 Euro zurückbekommen. Für das Jahr 2025 sind Arbeitsleistungen, die von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 erbracht wurden, förderfähig. Die Einreichfrist für Anträge der Förderperiode 2025 endet am 28. Februar 2026.
Sämtliche Förderrichtlinien im Detail finden Sie auf handwerkerbonus.gv.at
So gehen Sie vor:
- Sie beantragen den Handwerkerbonus online mittels elektronischer Signatur (ID Austria) oder amtlichem Lichtbildausweis.
- Leobener Bürger:innen, die den Antrag nicht online durchführen können, werden nach Terminvereinbarung in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Leoben bei der Antragstellung unterstützt.
Service-Stelle:
Für weitere Fragen steht Ihnen die Service-Stelle des Bundes unter +43 50506 859 333 sowie per E-Mail an handwerkerbonus@bhag.gv.at zur Verfügung.
Sanierungsoffensive 2026
Die Sanierungsoffensive ist eine Förderung des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) für den Tausch fossiler Heizungssysteme und kann für 2026 beantragt werden.
Seit 2. Februar 2026 sind nur noch Anträge für den Kesseltausch möglich.
Kesseltausch rückwirkend ab Oktober 2025
Die Kesseltausch-Förderung richtet sich an Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser und bietet die Möglichkeit, maximal 30 Prozent der Kosten für den Tausch einer fossilen Heizungsanlage bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Euro zurückbekommen.
Der Sanierungsbonus wurde mit Februar 2026 eingestellt.
Sämtliche Förderrichtlinien im Detail finden Sie auf sanierungsoffensive.gv.at
So gehen Sie vor:
- Sie beantragen die Kesseltausch-Förderung online mittels elektronischer Signatur (ID Austria) oder amtlichem Lichtbildausweis.
- Leobener Bürger:innen, die den Antrag nicht online durchführen können, werden nach Terminvereinbarung in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Leoben bei der Antragstellung unterstützt.
Service-Stelle:
Für weitere Fragen steht Ihnen u.a. KEM Managerin Julia Zierler unter +43 676 844 062 570 oder zierler@kampus.at zur Verfügung.
Heizkesseltausch Steiermark 2026
Mit der Förderung „Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme“ wird vom Land Steiermark der Ersatz von veralteten und nicht mehr energieeffizienten Biomassekesseln und Wärmepumpen mit einem Mindestalter von 15 Jahren unterstützt. Die Förderung kann seit 2. Februar 2026 beantragt werden.
Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme
Die Kesseltausch-Förderung des Landes Steiermark richtet sich an Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser und bietet die Möglichkeit, maximal 30 Prozent der Kosten für den Tausch von veralteten Biomassekesseln und Wärmepumpen bis zu einer Förderhöhe von 1.500 Euro (Wärmepumpe) bzw. 3.000 Euro (Pellets) zurückbekommen.
Sämtliche Förderrichtlinien im Detail finden Sie auf Wohnbau Steiermark
So gehen Sie vor:
- Sie beantragen die Förderung online
- Leobener Bürger:innen, die den Antrag nicht online durchführen können, werden nach Terminvereinbarung in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Leoben bei der Antragstellung unterstützt.
Service-Stelle:
Für weitere Fragen steht Ihnen u.a. KEM Managerin Julia Zierler unter +43 676 844 062 570 oder zierler@kampus.at zur Verfügung.