Kommst, KommSt

Kommunalsteuer

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Übersicht

  • Die Kommunalsteuer ist eine Abgabe von Unternehmen an die Gemeinde, in der sich die jeweilige Betriebsstätte befindet.
  • Ihr unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die DienstnehmerInnen einer Betriebsstätte in Leoben ausbezahlt werden.

Befreiung: Infos zu Freibeträgen und Befreiung von der Kommunalsteuer finden Sie auf usp.gv.at

Zuständige Stelle

Daniela Eder

So leisten Sie die Abgabe

  • Unternehmer müssen bis zum 15. des Folgemonats die Kommunalsteuer an die Gemeinde entrichten.
  • Bis zum 31. März des Folgejahres ist eine Kommunalsteuererklärung bei der Gemeinde über das abgelaufene Kalenderjahr abzugeben. Die Erklärung muss die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage enthalten.

Gemeindekennziffer: Für die Kommunalsteuer-Erklärung via Finanz-Online ist die Gemeindekennziffer (GKZ) anzugeben. Die GKZ der Stadt Leoben lautet 61108.

Höhe & Intervall

Berechnung

  • Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe, das heißt die Höhe der Abgabe ist selbstständig zu berechnen.
  • Die Höhe der zu leistenden Kommunalsteuer beträgt 3 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Intervall

Monatliche Abgabe