Straßendienst

Winterdienst & Anrainerpflichten

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Übersicht

Damit Leobens Straßen auch bei winterlichen Verhältnissen gut befahrbar sind, bereitet das Team des Wirtschaftshofs die Stadt rechtzeitig auf den Winter vor: Die Einsatzfahrzeuge werden vorbereitet, Schneestangen aufgestellt, Streusplittbehälter ausgebracht.

Die Leobener Winterdienst-Saison 2022/2023 in Zahlen:

  • zu räumende Straßen: 200 km
  • zu räumende Flächen: 656.000 m2
  • zu räumende Geh- und Radwege: 41 km
  • Schneeabfuhr: 1.675 Tonnen
  • gestreuter Splitt: 150 Tonnen
  • gestreutes Salz und Sole: 744 Tonnen

Welche Straßen werden zuerst geräumt?

Für einen einwandfreien Winterdienst wird jährlich ein Organisationsplan erstellt, der den Räum- und Streuplan beinhaltet. Darin sind die Gemeindestraßen, die durch den Wirtschaftshof betreut werden, nach Dringlichkeitsstufen eingeteilt.

Höchste Priorität beim Winterdienst haben

  • die Aufrechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs
  • die Sicherung der Ver- und Entsorgung der Stadt Leoben

Öffentliche Straßen, die keine Gemeindestraßen sind, werden von der Landes- bzw. der Bundesstraßenverwaltung vom Schnee geräumt. Davon ausgenommen sind Privatstraßen.

Pflichten der Anrainer

Im Winterdienst sind BürgerInnen gemäß §93 der Straßenverkehrsordnung unter anderem dazu verpflichtet:

  • Die Eigentümer von Liegenschaften müssen dafür sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von maximal 3 Metern vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und -wege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.
  • Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 Meter zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt dies für einen 1 Meter breiten Streifen entlang der Häuserfronten.
  • Die Eigentümer von Liegenschaften müssen dafür sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden.

Zuständige Stellen

Bei Fragen zur Räumung wenden Sie sich bitte an:

Referat Wirtschaftshof

Kerpelystraße 29
8700 Leoben
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Mo - Fr: 06:00 - 14:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bei Fragen zu Anrainerpflichten wenden Sie sich bitte an:

Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr