Straßensperre beantragen

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Übersicht

Wenn Sie Arbeiten auf oder neben einer Straße oder auf Gehwegen planen, müssen Sie dazu einen Antrag einbringen. Dies ist z. B. meist im Zuge von Bauprojekten erforderlich. Sie können eine Teilbenützung oder eine Sperre der Straße beantragen.

Auch bei Veranstaltungen kann ein entsprechender Antrag auf (teilweise) Benützung einer Straße erforderlich sein.

Zuständige Stelle

So gehen Sie vor

Wer kann den Antrag stellen?

  • Jede/r, der/die Arbeiten auf Gemeindestraßen in Leoben durchführen möchte, kann den Antrag einbringen.
  • In der Regel ist die durchführende Baufirma für die Antragsstellung verantwortlich.
  • Für Arbeiten auf der S6 im Gebiet der Stadt Leoben muss der Antrag gemäß §90 StVO von Straßenbau-Firmen eingebracht werden.

Veranstaltungen anmelden: Bitte beachten Sie eventuelle Fristen und sonstige notwendige Genehmigungen für Veranstaltungen. Wenden Sie sich dazu an das Bau- und Feuerpolizei, Veranstaltungswesen (+43 3842 4062-256 oder baupolizei@leoben.at)