Richtlinien für Straßenmusiker

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Übersicht

  • StraßenmusikerInnen, die am Leobener Hauptplatz sowie auf allen weiteren öffentlichen Plätzen und Straßen auftreten, benötigen dafür die Zustimmung der Stadt Leoben.

Mahnung bzw. Anzeige

  • Bei widerrechtlichem Verhalten mahnt die Ordnungswache der Stadt Leoben.
  • Sollte der Platz nicht verlassen werden, wenn keine Genehmigung vorliegt, ist mit einer Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft zu rechnen.

Ansuchen stellen

  • Stellen Sie Ihr schriftliches Ansuchen mindestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem gewünschten Termin.
  • Ansuchen und Genehmigung am selben Tag sind nicht möglich!

Zuständige Stelle:

Zentralkartenbüro Leoben

Josef Graf-Gasse 4-6
8700 Leoben
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Mo bis Do: 09:00 – 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr

Weitere Regelungen

Uhrzeit

  • Musiziert werden darf täglich von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr.
  • Die Mittagsruhe ist unbedingt einzuhalten.
  • Dienstags und freitags ist das Musizieren am Kirchplatz aufgrund des Bauernmarktes erst ab 14:00 Uhr erlaubt.

Spielorte & Spieldauer

  • Gespielt werden darf am nördlichen Hauptplatz im Bereich des Engelsbrunnens, am Kirchplatz, in der Homanngasse im Bereich des Stadttheaters und im Peter Tunner-Park.
  • Nach spätestens dreißig Minuten müssen Straßenmusiker den Ort wechseln und können dann wiederum dreißig Minuten am neuen Spielort musizieren.
  • Die Gesamtspielzeit von einer Stunde darf nicht überschritten werden.
  • Nach dem Ortswechsel darf der bisherige Spielort dreißig Minuten lang nicht für Straßenmusik benutzt werden.
  • Pro Kalenderwoche wird jedem Straßenmusiker maximal dreimal das Musizieren im Innenstadtbereich genehmigt.
  • Verstärkeranlagen oder andere technische Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

Die Anzahl der Straßenmusiker pro Tag wird von der Stadt Leoben festgelegt.