Ortsbild- & Denkmalschutz

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Übersicht zum Ortsbildschutz

Einige Gebiete der Stadt Leoben stehen unter Ortsbildschutz. Der Gemeinderat der Stadt Leoben hat 1996 die Ausweisung von Ortsbildschutz-Gebieten und das Ortsbildkonzept 2.0 beschlossen.

Für bauliche Veränderungen gilt:

  • Im Ortsbildschutz-Gebiet müssen bauliche und sonstige Veränderungen dem Ortsbildkonzept entsprechen.
  • Dazu zählen z. B. Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes, der Baustruktur, der Bausubstanz oder der Zweckbestimmung von Bauwerken.
  • Diese werden von der Ortsbildsachverständigen der Stadt Leoben begutachtet.

Im Ortsbildschutz-Gebieten sind beispielsweise die Ausführung folgender baulicher bzw. gestalterischer Elemente geregelt:

  • Dächer
  • Fenster und Fassaden
  • Sonnenkollektoren, Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenspiegel
  • Sonnenschutzeinrichtungen und Markisen
  • Werbeeinrichtungen, Schriften und Schilder an Fassaden
  • etc.

Die genauen Angaben finden Sie im Ortsbildkonzept

Beratungstermin
Die Ortsbildsachverständige der Stadt Leoben bietet regelmäßige Beratungstermine. Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an die Abteilung Infrastruktur und Technik (+43 3842 4062-251 oder stadtbaudirektion@leoben.at).

Zuständige Stelle

DI
Fioretta Pliem-Schwarzkogler

Förderung für Massnahmen im Ortsbildschutz

Um das Ortsbild zu erhalten, werden im Schutzgebiet bauliche Maßnahmen gemäß den ortsbildbedingten Vorschreibungen gefördert. Dazu zählen Fassadenfärbelung, Dachumdeckung und Neueindeckung sowie der Einbau von Holzfenstern.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Förderung beantragen:
Wie Sie die Förderung beantragen, erfahren Sie auf unserer Serviceseite: Förderung für Maßnahmen im Ortsbildschutz

Denkmalschutz

Leoben verfügt über zahlreiche Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für diese Objekte gelten gesonderte Bauauflagen.

Bauvorhaben
Für Bauvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden benötigen Sie eine positive Stellungnahme durch das Bundesdenkmalamt: Abteilung für Steiermark

Zuständige Stelle: