Lehrlingsförderung

Förderung für Lehrlinge

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Übersicht

Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) können ein Förderansuchen an die Stadt Leoben richten, wenn sie

  • ihren Hauptwohnsitz zur Absolvierung ihrer Lehre erstmalig in der Stadt Leoben begründen
  • oder außerhalb des Bezirks Leoben eine Lehre absolvieren und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Leoben beibehalten

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Lehrlingsförderung.

Höhe der Förderung:

Die Förderung wird ausschließlich in LE-Gutscheinen ausgezahlt.

  • bei Beginn der Lehre und gemeldetem Hauptwohnsitz in Leoben: 250 Euro in Form von LE-Gutscheinen
  • für die weiteren Lehrjahre mit Hauptwohnsitz in Leoben: 100 Euro in Form von LE-Gutscheinen
  • maximale Förderdauer: gesetzlich vorgesehene Lehrzeit gemäß BAG

Zuständige Stelle

Bürgerservice-Stelle

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Reisepässe: bitte um Terminvereinbarung

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So beantragen Sie die Förderung

  • Nutzen Sie das Online-Formular oder bringen Sie das Förderansuchen inklusive Bestätigung des Unternehmens in die Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben. Dort wird das Ansuchen gleich vor Ort geprüft.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der LE-Gutscheine durch die Hauptkasse der Stadt Leoben.

Beachten Sie die Fristen:

  • Zeitraum für die Antragsstellung: 10. November eines Jahres bis 28. Februar des Folgejahres
  • Der Stichtag für die Förderung im ersten Jahr ist der 31. Oktober bzw. 1. November. In den Folgejahren muss der Lehrling mit Stichtag 1. November jeden Jahres ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Leoben gemeldet sein und seine Lehre im Sinne des BAG im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Lehrzeit absolvieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Förderansuchen
  • Bestätigung des Lehrberechtigten (Unternehmen, das den Lehrling ausbildet)

Vollständige Vorlage:
Eine Bearbeitung bzw. Auszahlung erfolgt nur bei der vollständigen Vorlage aller Unterlagen.