Revision des Flächenwidmungsplans
Anregungen auf Änderung des Flächenwidmungsplans können ab 27. Oktober 2025 eingebracht werden.
27.10.2025
Bild: Foto Freisinger
Gemäß den Bestimmungen des Steiermärkisches Raumordnungsgesetzes hat der Bürgermeister spätestens alle 10 Jahre aufzufordern, Anregungen auf Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes, im Falle der Stadtgemeinde Leoben des Stadtentwicklungskonzeptes, und des Flächenwidmungsplanes einzubringen (Revision).
Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans wird eingeleitet
Anfang des Jahres 2025 wurde daher das Verfahren zur Änderung des Stadtentwicklungskonzepts eingeleitet. Darauf basierend folgt nun das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans. In diesem wird das gesamte Stadtgebiet räumlich gegliedert und die Nutzungsarten entsprechend der räumlich-funktionellen Erfordernisse festgelegt. Dabei wird zwischen Bauland, Verkehrsflächen und Freiland unterschieden.
Der Flächenwidmungsplan besteht aus:
- einem Wortlaut mit planlicher Darstellung,
- dem Bebauungsplanzonierungsplan, allfälligen Ergänzungsplänen zur besseren Lesbarkeit
- sowie dem Erläuterungsbericht inkl. Differenzplan und Baulandflächenbilanz.
Er beruht auf den Festlegungen des Stadtentwicklungskonzepts und bildet wiederum verbindliche Vorgaben für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen bzw. für die Bebauung von Grundstücken.
Abfrage von Planungsinteressen
Im Zeitraum von 27. Oktober 2025 bis 5. Jänner 2026 können daher Gemeindemitglieder sowie alle Personen und Institutionen mit einem berechtigten Interesse
- Bauvorhaben,
- sonstige Planungsinteressen
- sowie Planungsanregungen
der Stadtgemeinde schriftlich bekannt geben. Des Weiteren können Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsflächen möglich ist, diese der Gemeinde zum Kauf anbieten.
Planungsinteressen senden Sie bitte an:
Stadtgemeinde Leoben
Referat Raumplanung und Stadtvermessung
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
revision@leoben.at