Ehrungen für Verdienste

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Verleihungskriterien

Die Stadt Leoben verleiht als Dank und Anerkennung für herausragende Verdienste um die Stadt Ehrenzeichen bzw. Verdienstzeichen.

Folgende Verleihungskriterien gelten:

  • Auszeichnungen für Verdienste um die Stadt Leoben werden als Dank und Anerkennung für herausragende Verdienste im gesellschaftspolitischen, sozialen, wirtschaftlichen, karitativen, kulturellen und humanitären Bereich verliehen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verleihung eines Ehrenzeichens oder eines Verdienstzeichens.
  • Anträge zur Verleihung von Ehrenzeichen können grundsätzlich nur für Personen, die aus ihrem aktiven öffentlichen Leben bzw. Vereinsleben ausgeschieden sind, gestellt werden. Eine Verleihung posthum ist nicht vorgesehen.
  • Ehrenzeichen der Stadt Leoben können erst ab Vollendung des 50. Lebensjahres verliehen werden.
  • Davon ausgenommen können das Goldene und Silberne Ehrenzeichen der Stadt unabhängig vom Lebensalter an international ausgezeichnete Personen (Olympia-SiegerInnen, WeltmeisterInnen, Personen mit sehr reputativen europäischen und internationalen Auszeichnungen) verliehen werden.
  • Eine Verleihung von Verdienstzeichen ist auch für aktive Personen zulässig. Eine Verleihung posthum ist nicht vorgesehen.
  • Eine Verleihung von Verdienstzeichen ist an keine Altersgrenze gebunden.

Jemanden für eine Ehrung vorschlagen

Kennen Sie jemanden, der Ihrer Meinung nach eine Ehrung durch die Stadt Leoben verdient hätte? Sie können Ihren Vorschlag mit einem Ansuchen an das Büro des Bürgermeisters einbringen.

So gehen Sie vor:

Zuständige Stelle